Cloppenburg - Mitte März hatte das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht Lüneburg per Eilantrag die Pläne für das geplante Carré Cloppenburg – also Kaufland und Media-Markt – auf Eis gelegt. Zu groß der Eingriff ins Überschwemmungsgebiet der Soeste, zu weit entfernt der geplante Kaufland-Komplex von der Innenstadt, argumentierten seinerzeit die Richter.

Rund zwei Monate später präsentierten Bürgermeister Dr. Wolfgang Wiese und Wirtschaftsförderer Jörg Kalvelage die modifizierten Pläne des Investors Genos für das Kaufland-Gebäude. Diejenigen für den Media-Markt blieben unangetastet, obwohl der geplante Elektronikmarkt teils nur 5,50 Meter von der Soeste entfernt wäre. Zehn Meter Mindestabstand sieht aber die Friesoyther Wasseracht, die für den Erhalt, Schutz und Pflege des Gewässers zuständig ist, in ihrer Satzung vor. „Wir hoffen auf Verständnis für unsere Situation und auf eine Ausnahmegenehmigung“, erklärte Bürgermeister Wiese bereits am 23. Mai bei der Präsentation der modifizierten Kaufland-Pläne im Rathaus.

Das Thema steht nun an diesem Dienstag auf der Tagesordnung einer Wasseracht-Vorstandssitzung. Viermal im Jahr treffen sich in diesem Rahmen die vier ehrenamtlichen Vorstände und die Geschäftsführung, um über aktuelle Themen zu beraten. Kann die Stadt nun mit einem Entgegenkommen der Wasseracht rechnen oder bleibt diese als einer der Carré-Kläger hart? Die NWZ  hat einmal nachgefragt.

Zurückhaltend äußerte sich am Montag Wasseracht-Geschäftsführer Martin Windhaus (47). Er, so Windhaus, glaube nicht, dass die Wasseracht bereits an diesem Dienstag eine Entscheidung bezüglich einer Ausnahmegenehmigung treffen werde.

Zum ersten – so Windhaus – sei der alte Bebauungs-Plan, gegen den die Wasseracht geklagt habe, nach wie vor in Kraft. Dessen Aufhebung werde der Stadtrat erst in seiner Sitzung im Juli beschließen können. Zum zweiten stehe eine Klage der Wasseracht gegen eine bereits von der Stadt erteilte Teil-Baugenehmigung – mit der die Erdarbeiten und die Bodenplatte des Media-Markts in Angriff genommen werden können – im Raum. Und drittens habe der Landkreis die vom Oberverwaltungsgericht in der Einentscheidung monierte erste wasserrechtliche Ausnahmegenehmigung offiziell noch nicht zurückgezogen. Die zweite Ausnahmegenehmigung hatte die Kreisverwaltung – wie berichtet – schon vor dem Gerichtsentscheid nicht erteilt, weil sie noch Nachbesserungsbedarf sah.


Er selbst, so Windhaus weiter, habe Bedenken gegen die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung bezüglich des Media-Markt-Baus. Ein massiger Baukörper solle direkt an die Soeste gestellt werden, obwohl es auch möglich sei, das Gebäude weiter in Richtung Bürgermeister-Heukamp-Straße zu platzieren. Dann allerdings – so Windhaus – werde es keine Parkplätze mehr vor dem Media-Markt-Eingang geben. Und diese seien offenbar von Investor und Media-Markt gewünscht.

Windhaus räumte ein, dass die Wasseracht vor allem im Hinblick auf die Bebauung an der Soeste im Bereich der Mühlenstraße in der jüngeren Vergangenheit einige Ausnahmegenehmigungen erteilt habe. Dabei handele es sich unter anderem um den Komplex, in dessen Erdgeschoss heute die Gaststätte „Verace“ untergebracht ist sowie das Gebäude auf der gegenüberliegenden Soeste-Seite. „Aber das sind absolute Innenstadtlagen.“ Und nicht so ein massiger Baukörper wie jetzt der geplante Media-Markt-Komplex.

Auch das Argument, dass ja schon die alte Tankstelle direkt an der Soeste gestanden habe, will Windhaus so nicht nachvollziehen. Wie die vor vielen Jahren dort hingekommen sei, wisse er nicht – Windhaus ist erst seit September 2010 Wasseracht-Geschäftsführer. „Wir haben damit aber immer schon Bauchschmerzen gehabt.“

Carsten Mensing
Carsten Mensing Redaktion Münsterland