„Windparkgegner hoffen auf Flaute“ (NWZ vom 21. März)
Stehen Windkraftanlagen auch in Landschaftsschutzgebieten (LSG) Niedersachsens? Eine offizielle Statistik dazu gibt es nicht, daher haben die Umweltverbände bei Windpark- und Naturschutzexperten nachgefragt. Die einhellige Antwort: Einzelne der aktuell etwa 7000 Anlagen stehen in einem LSG, in fast allen anderen Fällen aber wurden Schutzgebiete aufgrund deren eindeutiger Verordnung und/oder unter Berücksichtigung der Empfehlungen des NLT (Nds. Landkreistag)–Papiers nicht in Betracht gezogen.
Das von den Befürwortern der geplanten Etzhorner Anlagen vorgebrachte Beispiel des Piesbergs in der Stadt Osnabrück ist nicht annähernd mit der Situation in Oldenburg vergleichbar: Während es sich hier um eine unbebaute Landschaft mit hoher Wertigkeit für Erholungsnutzung und gefährdete Tierarten handelt, liegen die drei Anlagen auf dem Piesberg in einem LSG, dessen „ursprünglich bewaldete Kuppe sich vor allem durch den Gesteinsabbau zu einer eher mit einem hohlen Zahn vergleichbaren Landschaft gewandelt hat“ (Zitat Website Osnabrück).
Bisher gilt demnach und sollte weiterhin gelten: Windräder sollten grundsätzlich aus Schutzgebieten herausgehalten werden – es sei denn, das LSG ist durch Bauwerke und intensive Nutzungen seinen Schutzstatus nicht mehr wert. Die von der Stadt vorgesehene Teilaufhebung des LSG „Geestrand“ ist zwar legal, doch entwerten die geplanten Anlagen von 150 Meter Höhe die umliegenden Flächen des weiterhin bestehenden LSG. (...)
Dr. Rainer Buchwald, Oldenburg
