Bösel - Die Gegner des Windparks im Böseler Kündelmoor werden eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Oldenburg einlegen. Das sagte am Freitag die die Bürgerinitiative vertretende Anwältin Dr. Jutta Engbers auf NWZ -Anfrage. Wie berichtet, hatte das Verwaltungsgericht dem Antrag der Gegner, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Genehmigung wiederherzustellen, abgelehnt. Die Richter argumentierten, der Landkreis als Genehmigungsbehörde habe voraussichtlich kein Recht verletzt. Die Belange der Anlieger seien ausreichend berücksichtigt.

Die Begründung der Ablehnung hält Dr. Jutta Engbers in vielen Fällen für nicht nachvollziehbar und teilweise sogar sich widersprechend. Ein Argument betreffe etwa den Abstand eines Windrades zu einem Wald. Die Richter urteilen, es gebe zwar einen Puffer von 50 Zentimetern zum Rotorblatt, nicht eingerechnet, so Dr. Engbers, sei aber der Rotorkopf. Über die Beschwerde wird das Oberverwaltungsgericht Lüneburg dann zu entscheiden haben.