Bösel - Das juristische Gezerre um die Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz für den Windpark im Kündelmoor in Bösel geht in die nächste Runde: Nunmehr hat die Anwältin der Windparkgegner, Dr. Jutta Engbers (Friesoythe), die Begründung für den Widerspruch gegen die Genehmigung beim Landkreis Cloppenburg eingereicht. Gleichzeitig hat die Juristin einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gestellt. Über letzteren Antrag muss der Landkreis nun kurzfristig entscheiden, für die Entscheidung über den Widerspruch hat er drei Monate Zeit.

Wie berichtet, hatte der Landkreis bereits begonnene Bauarbeiten am Windpark untersagt, weil die Gegner Widerspruch gegen die Genehmigung durch den Landkreis eingelegt hatten. Zuletzt hatte die Kreisverwaltung aber dem Antrag auf sofortigen Vollzug durch den Investor für den Windpark stattgegeben.

In ihrer Begründung kritisiert Dr. Engbers nach eigenen Angaben etwa zu geringe Abstände zu Wohnhäusern und drei Hähnchenställen, in deren Umfeld es zu höheren Lärmbelästigungen kommen könnte als erlaubt. Ein weiteres Argument der Windpark-Gegner betrifft die schwammige Formulierung in der Genehmigung, „artenschutzrechtliche Vorgaben“ müssten berücksichtigt werden. Nach Lesart von Dr. Engbers dürfte zum Schutz von Vögeln zwischen Mitte März und Mitte Juni im überplanten Gebiet gar nicht gebaut werden.

Für die Anwältin steht deshalb fest: „Bis zum Ende des Jahres wird der Windpark nicht ans Netz gehen.“ Das könnte für den Windpark-Investor aber deutliche finanzielle Auswirkungen haben. Denn die Bundesregierung plant die Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) mit einer deutlichen Kürzung der Einspeisevergütung. Insofern hatte die Anwältin des Investors den Antrag auf sofortigen Vollzug auch seinerzeit mit drohenden wirtschaftlichen Schäden begründet.

Das novellierte EEG soll zum 1. August in Kraft treten, sehen die Pläne von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel vor, für den sich auch das Bundeskabinett ausgesprochen hatte. Aus Gründen des Vertrauensschutzes gelten die alten Regelungen für genehmigungsbedürftige Anlagen, die bis 31. Dezember 2014 in Betrieb genommen werden, sofern sie vor dem 22. Januar 2014 genehmigt worden sind.


Gerhard Bookjans, Vorstandsmitglied beim Investor IFE Eriksen, sprach gegenüber der NWZ  von einem „sportlichen Zeitplan“, den Windpark noch in diesem Jahr ans Netz zu bekommen. Mit dem Bau solle deshalb zügig begonnen werden. Derzeit sei man mit vorbereitenden Arbeiten beschäftigt, zudem werden die Zuwegungen erstellt. Ob dieser sportliche Zeitplan überhaupt zu realisieren ist, ist aber mehr als fraglich, zeigen andere Windparks ähnlicher Größenordnung.

Unterdessen gibt es noch keine Entscheidung über die Klage bezüglich des Mitwirkungsverbotes für mehrere Ratsmitglieder bei der Abstimmung über die Änderung des Flächennutzungsplans für den Windpark im vergangenen März. Die Windparkgegner hatten beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg einen sogenannten Normenkontrollantrag eingereicht.

Eine Entscheidung des Gerichts ist bislang nicht erfolgt. Die kann auch noch einige Zeit auf sich warten lassen. Der Landkreis als Kommunalaufsichtsbehörde hatte gegenüber der NWZ  die Ansicht vertreten, Vorschriften über Mitwirkungsverbote im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz würden bei Abstimmungen über Flächennutzungspläne nicht greifen.

Reiner Kramer
Reiner Kramer Redaktion Münsterland (Stv. Leitung Cloppenburg/Friesoythe)