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Diskriminierung Wir müssen leider draußen bleiben

Karsten Krogmann

Im Nordwesten - „Das ist Paulchen“, sagt Frau K., aber Paulchen stellt sich lieber selbst vor: Er hüpft aufs Sofa und von dort auf den Besucher, er knurrt und kläfft und gibt tüchtig an, und jetzt muss sich Frau K. doch erst aus ihrem Sessel stemmen und mit Paulchen schimpfen, „gehst du da wohl runter!“. Hach, sagt sie sehr zufrieden, der hält mich ganz schön auf Trab.

Dabei hätte es hier eigentlich gar kein Paulchen geben sollen, sagt Frau K., und das war so:

Als nach 17 Jahren ihr Pudel gestorben war, rief Frau K. beim Oldenburger Tierheim an, um sich nach einen neuen Hund zu erkundigen. Der Tierheim-Mitarbeiter fragte, wie alt Frau K. denn sei. 74, antwortete Frau K. Oh, sagte der Mitarbeiter, dann könne sie leider keinen Hund bekommen; das Tierheim vermittle keine Hunde an alte Menschen.

„Da habe ich zum ersten Mal gedacht: Ich bin ja alt“, sagt die Oldenburgerin.

Herr F. reicht Klage ein

Jeder fünfte Deutsche hat sich schon einmal wegen seines Alters benachteiligt gefühlt. Das ist das Ergebnis einer Studie des Meinungsforschungsinstituts Forsa im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes aus dem Jahr 2012.


Die meisten Beschwerden kamen dabei übrigens nicht von den Älteren: Während 17 Prozent der Rentner über Diskriminierung klagten, waren es bei den Schülern und Studenten sogar 34 Prozent. Einig waren sich alle Befragten aber darin, dass die Diskriminierungsgefahr mit zunehmenden Alter steige. So stimmten 42 Prozent dem Satz zu: „Ab 45 bekommt man heutzutage praktisch keinen Job mehr.“

In Petersfehn sitzt Herr F. mal wieder vor seinem Aktenstapel; Herr F. ist schon 60. Wie Frau K. möchte Herr F. lieber nicht mit vollständigem Namen in der Zeitung stehen; wer Diskriminierungen anprangert, fürchtet, deswegen diskriminiert zu werden.

Herr F. hat als Computerfachmann im Gesundheitsbereich gearbeitet. Als sein letzter Arbeitgeber Personal abbaute, ging Herr F. auf Jobsuche – ohne Erfolg. „Wenn Sie älter als 45 sind, brauchen Sie sich im Bereich Informationstechnologie nicht mehr zu bewerben“, sagt er. „In der Pharmabranche ist es ähnlich, mit spätestens 52 ist Ende, die Qualifikation spielt keine Rolle.“

Eine bayerische Firma, die Herrn F. nicht einstellen wollte, hatte mit ihrem „jungen, dynamischen Team“ geworben. Herr F. reichte Klage ein wegen Altersdiskriminierung.

Diskriminierung ist verboten, so steht es in Artikel 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention und in Artikel 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik. In Deutschland gilt zudem seit 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, „AGG“ genannt.

Dort heißt es in Paragraf 1: „Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.“

Frau K. gibt nicht auf

Herr F. tippt auf seinen Aktenstapel, dort liegt das AGG ausgedruckt. „Das Problem liegt in der Beweislage“, sagt er.

Zum Beispiel im Fall von Frau K. Auf Nachfrage der NWZ  sagt der Tierheimsleiter: Jeder müsse sich fragen, was aus seinem Tier werde, wenn ihm etwas zustoße. „Aber eine generelle Altersbegrenzung für die Vermittlung von Hunden gibt es bei uns nicht.“

Frau K. sagt in ihrem Wohnzimmer: „Ohne Hund kann ich nicht leben“. Da hinten in der Vitrine stehen die Pokale, die sie früher bei Hunde-Wettbewerben gewonnen hat; damals lebte ihr Mann noch.

Sie rief beim Tierheim in Bremerhaven an. Ich bin aber 74, sagte sie gleich, und auch nicht sehr gesund. Ob sie sich denn überlegt habe, was aus dem Hund werde, wenn sie nicht mehr da sei, fragte der Tierheim-Mitarbeiter. Natürlich, antwortete Frau K., das sollte jeder tun. Ihr Neffe, er wohnt nebenan, kümmere sich dann um das Tier.

So kam Frau K. zu Paulchen. „Heute morgen sind Paulchen und ich wieder einen Kilometer gelaufen, trotz Rollator“, erzählt Frau K. stolz. „Ohne Hund würde ich gar nicht rauskommen.“

Herr F. hat sich nach den vielen Absagen etwas anderes überlegt. Er will noch einmal studieren, Psychologie. Doch prompt tauchte ein neues Ärgernis auf: Studierende, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, sollen pro Semester eine Studiengebühr von 800 Euro zahlen; so steht es in Paragraf 13 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes. Jüngere Studienanfänger müssen 500 Euro zahlen. „Das sind willkürliche Grenzen“, tobt Herr F.: „Mich macht das maßlos wütend!“

Ein Brief von Frau Schnepf

In der Nähe des Oldenburger Hauptbahnhofs hängt in einem kleinen Büro eine Karikatur von Hans Traxler an der Wand. Sie zeigt einen Vogel, Affen, Elefanten, Goldfisch, Seehund und Pudel, die vor einem Prüfer stehen. Der Prüfer sagt: „Im Sinne einer gerechten Auslese lautet die Prüfungsaufgabe für Sie alle gleich: Klettern Sie auf den Baum.“

„Das ist gemein, oder?“, fragt Constanze Schnepf. Vorsichtig steuert sie ihren Elektrorollstuhl an den Aktenregalen vorbei, irgendwo da oben muss das AGG stehen. Sozialarbeiterin Schnepf, 39 Jahre alt, leitet seit 2005 die Antidiskriminierungsstelle des Vereins IBIS. Rund 60 Fälle von Diskriminierung bearbeitet sie pro Jahr, zumeist geht es um Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft, wegen einer Behinderung – und immer öfter wegen des Alters.

Da bezahlt die Krankenkasse einem Rentner das Medikament nicht. Einem anderen gewährt die Bank keinen Kredit mehr. Ein dritter darf sein Ehrenamt nicht weiter ausüben. Schnepf setzt sich dann hin und fordert mit offiziellem Briefkopf eine Stellungnahme ein. Und manchmal geht ein Fall auch vor Gericht.

„Mehr Urteile“

Es gibt oft Gründe für die Altersgrenzen. Ein Beispiel: Professoren dürfen laut Niedersächsischem Hochschulgesetz (NHG)  nur bis zum Alter von 50 verbeamtet werden, damit sie nicht „unangemessen hohe Versorgungsansprüche erwerben“, erläutert ein Sprecher des Wissenschaftsministeriums. Auch für die sogenannte Seniorenstudiengebühr im NHG gab es bei der Einführung ein solches Argument: Wenn Langzeitstudenten höhere Gebühren zahlen müssen, sei es „unter dem Gesichtspunkt der Beitragsgerechtigkeit“ folgerichtig, dass auch ältere Studierende einen Beitrag leisten.

Schnepf sagt dazu nur: „Nicht alle Gesetze sind gesetzeskonform, die müssten alle überprüft werden.“ Leider passiere nur etwas, wenn jemand vor Gericht zöge.

2011 entschied der Europäische Gerichtshof, dass die tarifliche Altersgrenze für Piloten von 60 Jahren eine Altersdiskriminierung darstelle. „Es ist kein Zufall, dass die Piloten geklagt haben“, sagt Constanze Schnepf, „die verdienen ja auch gut.“

Auch Herr F. kann sich seinen Kampf gegen Diskriminierung leisten; dank der Abfindung aus seinem letzten Job ist er finanziell unabhängig. Jetzt klagt er gegen die Ablehnung seiner Bewerbungen, und er will auch gegen die Seniorenstudiengebühr klagen – sofern sie nicht in Folge des Regierungswechsels in Niedersachsen sowieso abgeschafft wird. „Wir brauchen mehr Urteile, wir brauchen empfindliche Strafen für Diskriminierer“, fordert Herr F.

Constanze Schnepf glaubt: „So lange es Menschen gibt, wird es auch immer eine Form von Diskriminierung geben.“ Sie lächelt: „Aber jetzt gibt es auch ein AGG – jetzt können wir uns gegen Diskriminierung wehren.“

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