Seit längerem sind Sie auf der Suche nach einem Platz, an dem Sie sich mit ihren Segelflugzeugen niederlassen können. Warum gestaltet sich die Suche so schwierig?
Muschner Es muss erst ein geeignetes Gelände gefunden werden. Wir starten überwiegend im Windenstart und benötigen dafür eine hindernisfreie, ebene Fläche, auf der sich eine 1000 Meter lange Schleppstrecke realisieren lässt.
Die SGL Rotec wurde jetzt verkauft. Besteht nicht die Aussicht, dass der neue Eigentümer wieder das Gelände zur Verfügung stellt?
HubertWir wollen nicht über Möglichkeiten spekulieren, die einem neuen Eigentümer vielleicht nie in den Sinn kämen. Andererseits wollen wir auch nichts von vornherein ausschließen. Wir sind für alles offen und wären froh, wenn wir wieder auf dem alten Gelände fliegen könnten. Wir bekamen gekündigt, weil dort Rotorblätter gelagert werden sollen. Das gilt noch. Darüber hinaus ist das Gelände als Flugplatz entwidmen worden, das heißt wir müssten ein neues Zulassungsverfahren anstrengen.
Mit der Kommune Lemwerder und den Entscheidungsträgern haben Sie früh gesprochen. Die Bürgerinnen und Bürger haben den Eindruck, dass sie übergangen wurden. Müssen Sie sich nicht den Vorwurf gefallen lassen, die Allgemeinheit zu spät mit ins Boot genommen zu haben?
MuschnerSchon nach den ersten Gesprächen mit Herrn Kruse als Verpächter haben wir in der Presse von der Chance gesprochen, die sich für uns in Butzhausen eröffnen würde. Das muss auch gelesen worden sein, denn wenige Tage später sind wir darauf angesprochen worden. Auch später wurden Mitglieder nach dem Stand der Dinge in Butzhausen befragt. Das zeigt, dass das Thema bekannt war.
Sie haben die Absicht, auch ein Motorflugzeug einzusetzen, um die Segelflugzeuge in die Luft zu bekommen. Wie oft im Jahr muss ein solcher Flugzeug eingesetzt werden, damit Sie die Schlepprechte behalten dürfen?
HubertDie meisten der sogenannten Flugzeugschlepps können wir mit unserem Motorsegler durchführen. Nur schwere Doppelsitzer können wir nicht damit ziehen; dafür müssten wir für drei oder vier Tage im Jahr ein Motorflugzeug kommen lassen. Die restlichen Schlepps werden auf einem fremden Platz gemacht.
Gibt es darüber hinaus noch weitere Starts und Landungen von Motorflugzeugen?
MuschnerDer Verpächter des Geländes spielt mit dem Gedanken, dort ein Motorflugzeug zu stationieren. Das ist aber noch nicht entschieden. Wir möchten die Genehmigung so beantragen, dass die Möglichkeit grundsätzlich besteht. Als Auflage würde uns die Behörde eine Begrenzung auf 400 Starts und Landungen im Jahr auferlegen.
Sie sagen, dass Graspisten für den Motorflug unattraktiv sind. Schließt das aus, dass Motorflieger den Platz für sich entdecken und das Flugaufkommen so höher wird?
HubertGraspisten sind für viele Motorflugzeuge unattraktiv. Mit Flugzeugen, die zum Beispiel ein Einziehfahrwerk haben und daher mit kleinen Rädern ausgestattet sind, sind Start und Landung auf einer Graspiste kein Vergnügen. Wenn Motorflieger den Platz für sich entdecken sollten, muss es ja auch Gründe geben. Auf anderen Flugplätzen sind Wartungsbetriebe, Händler oder Flugschulen angesiedelt, die einen gewissen Verkehr generieren. Das ist genehmigungsrechtlich hier nicht möglich. Bei uns wird es nicht einmal eine Würstchenbude geben.
Und außerdem: Segel- und Motorflugbetrieb behindern sich gegenseitig. Bei Starts und Landungen von Motorflugzeugen müssen die Windenstarts unterbrochen werden. Das wollen wir nicht.
Auf unserem Flugplatz müssen Platzfremde vor einer Landung das Einverständnis des Platzhalters einholen. Wir werden die aus ureigenem Interesse nicht erteilen, um den Segelflugbetrieb nicht zu behindern und das Kontingent von 400 Motorfluglandungen nicht zu verbrauchen.
Sorgen machen sich die Anlieger, dass Ultraleicht-Flieger sich auf dem Platz niederlassen können. Können Sie die Garantie geben, dass nur eine kleine Anzahl die Erlaubnis bekommt, zu starten?
MuschnerFür Ultraleichte gilt das gleiche wie für den Motorflugbetrieb: Ihre Starts und Landungen behindern uns in unserem Segelflugbetrieb. Das wollen wir nicht.
Die Genehmigung für Ultraleichtflugzeuge möchten wir uns als Option für die Zeit offen halten, wenn unser jetziger Motorsegler ersetzt werden müsste, und ein Ultraleicht dann die bessere Alternative wäre. Wenn überhaupt ein Ultraleicht an den Platz käme, dann nur im Austausch für unseren Motorsegler.
Das Gebiet, auf dem Sie diesem Hobby nachgehen wollen, würde durch die Nutzung aus Sicht des Naturschutzes aufgewertet werden, weil Randgebiete brach liegengelassen und nur die Landebahn gemäht würde. Das sollten Sie erklären.
HubertAus Sicherheitsgründen muss das Gras auf den Flächen, auf denen Flugzeuge starten und landen und auf denen sie per Hand bewegt werden, kurz bleiben. Alle anderen Flächen werden nicht benötigt und bräuchten nur einmal pro Jahr gemäht werden. Das sind Rückzugsräume für Tiere. Auch, weil dies Flächen sind, die nicht bebaut, nicht bearbeitet, gedüngt, besprüht oder von Fußgängern und Radfahrern genutzt werden dürfen.
Einen Bereich in Richtung Motzen dürfen Sie nicht überfliegen, da es als Ausgleichsgebiet festgesetzt ist. Werden Ihre Möglichkeiten da nicht enorm eingeschränkt?
MuschnerEine Ausgleichsfläche als solche dürften wir schon überfliegen. Auf dieser speziellen Fläche aber finden sich Zug- und Wiesenvögel. Die Untere Naturschutzbehörde hat uns deshalb zur Auflage gemacht, die Fläche nicht unter 600 Metern Höhe zu überfliegen. Dieser Forderung entsprechen wir, indem wir Start-und Landerichtung abgewinkelt haben. Die Auflage, die Fläche nicht überfliegen zu dürfen, haben nur wir. Da sie in keiner Luftfahrtkarte verzeichnet ist, werden andere Flieger sie überfliegen.
Sie wollen später eine Halle und ein Vereinsheim bauen. Geben das die gesetzlichen Vorgaben her?
HubertFlugplätze können nur in Außenbereichen entstehen. In Berücksichtigung der abgelegenen Lagen hat der Gesetzgeber Gebäude in Außenbereichen ermöglicht. Wir brauchen keine hohen Hallen. Wenn wir ein Gebäude errichten, werden wir viel mit Holz bauen, Büsche und Bäume pflanzen. Wir möchten eine schöne Umgebung haben. Wenn wir uns die schaffen können, tun wir dies.
Sie benötigen für die Sonderlandebahn ein entsprechend großes Gelände. Das ist nur möglich, wenn zwei Landwirte Flächen tauschen. Ist das Projekt gestorben, wenn es nicht zu dem Tausch kommt?
MuschnerDas wäre wohl zu befürchten. Der Flächentausch war erstmals Ende 2011 vereinbart und ist erst im September 2013 bestätigt worden – per Handschlag. Die Zusage haben wir beim Wort genommen und das Zulassungsverfahren eingeleitet, was bis jetzt einen fünfstelligen Betrag gekostet hat. Wir sind völlig vor den Kopf gestoßen, dass jetzt die Vereinbarung nicht mehr gelten soll.
