Oldenburg - „Dieser Kater hat meinen Porsche zerkratzt!“ – „Nein, hat er nicht, mein Kater hat einen Doppelgänger!“
Ein bizarrer Fall aus Oldenburg beschäftigt gerade das Amtsgericht Oldenburg: Ein Porsche-Besitzer aus dem Stadtnorden hat einen Nachbarn auf Schadensersatz verklagt. Dessen roter Kater soll nämlich seinen Porsche zerkratzt haben; die Motorhaube und die Seitenwände genauer gesagt. Der Schaden liegt bei mehr als 4000 Euro. Der Übeltäter hat Spuren hinterlassen: Katzenhaare wurden sichergestellt auf dem Stoffdach des Cabrios, auf der Motorhaube an den Scheibenwischern und an den Holmen.
Der Beklagte jedoch hat eingewandt, dass sein roter Kater nicht als „Täter“ in Betracht komme, weil dieser in der Tatnacht bereits um 5.45 Uhr von seinen Streifzügen zurückgekehrt sei. Er könne also nicht erst – wie der Kläger behauptet – um 10 Uhr aus der Garage entfleucht sein. Darüber hinaus gäbe es in der Nachbarschaft einen weiteren roten Kater, der dem des Beklagten sehr ähnlich sehe.
Das Amtsgericht zog einen Sachverständigen hinzu, um die drängende Frage klären zu lassen, ob die aufgefundenen Haare nun dem Kater des Beklagten gehören oder nicht. Ein umfangreiches DNA-Gutachten gibt nun Gewissheit: Die Haare gehören nicht dem Kater des Beklagten. Er ist unschuldig. Also doch eine Doppelgängerkatze?
Besagtes Gutachten hat übrigens 1400 Euro gekostet. Diese Kosten muss der Kläger zahlen, da sich ja ergeben hat, dass seine Klage keine Substanz hat. Sollte der Kläger seine Klage nicht zurücknehmen, muss das Gericht durch ein Urteil entscheiden (Az.: 127 E 8 1/16).
