Im Nordwesten - Nach der Schule durfte Marie* noch einmal nach Hause; sie sollte sich von Mama verabschieden. Marie weinte, Mama weinte auch. Die Leute vom Jugendamt sagten, dass Marie nichts mitzunehmen brauche, es werde für sie gesorgt. „Aber was ist mit Puppi“, rief Mama, „Marie braucht doch Puppi!“ Puppi ist das kleine Stoffpüppchen mit dem Glöckchen im Haar, es lag schon bei Marie im Babybett. Na gut, erlaubten die Leute vom Jugendamt: Puppi darf mit.
Es war ein kühler Mittwoch im März 2008, als Marie mit Puppi bei Mama auszog. Sie war sieben Jahre alt.
Ein folgenreicher Rat
Noch am Abend klingelte in Leer der Kinder-Jugend-Notruf, Telefon 0180/ 2 625 625; Klaus Hinzpeter hatte Dienst. Maries Uroma rief an, „bitte helfen Sie uns“. Hinzpeter kontaktierte Antje Hoss vom Kinderschutzhaus, Hoss kontaktierte Petra Segeberg*, die Mutter von Marie.
Es gibt Worte, die das Gleiche benennen und doch Verschiedenes sagen: „Inobhutnahme“ heißt der Fall Marie im Sozialgesetzbuch. „Herausnahme“ heißt er bei Klaus Hinzpeter. Oder „Kindwegnahme“, wenn Hinzpeter wütend ist. Jetzt ist er wütend: „Ein Kind gehört zur Mutter, und diese Mutter hat ihrem Kind nichts getan!“
Hinzpeter, ein schmaler Mann von 76 Jahren, ist seit 40 Jahren Vorsitzender des Kinderschutzbundes Leer. Unter Hinzpeter wurde der Ortsverein der größte in Niedersachsen und der drittgrößte in Deutschland. Stolz zeigt er Besuchern das Kinderschutzhaus in der Altstadt, die Igelgruppe, die Krokodilgruppe. Er nennt die Kinder beim Namen, oft fallen ihm traurige Geschichten ein; sie handeln von Armut, von Vernachlässigung, von Gewalt. „Wir sind keine Träumer“, sagt Hinzpeter, „es gibt Fälle, in denen man ein Kind nicht länger in seiner Familie lassen kann.“
Dann wird er wieder wütend: „Aber wenn ein Kind erst weg ist, versuchen Sie mal, es wiederzukriegen!“
Maries Mutter versucht es seit fünfeinhalb Jahren. Solange wohnt Marie schon bei einer Pflegefamilie, sie ist 13.
Über das Sorgerecht für ein Kind entscheidet das Familiengericht. Weil der Richter nicht wissen kann, wer besser für das Kind sorgt, die Mutter oder eine Pflegefamilie, bestellt er zumeist ein Sachverständigen-Gutachten.
Die Gutachterin im Fall Marie war eine Diplom-Psychologin aus Ostfriesland. Sie schrieb: „Es bestehen Zweifel daran, dass die Kindesmutter mittel- oder langfristig in der Lage sein wird, der Erziehung der Tochter gerecht zu werden.“ Maries Erziehung sollte in der Pflegefamilie stattfinden, empfahl die Gutachterin. Der Richter folgte ihrem Rat.
Drei problematische Tests
An einem warmen Oktobertag sitzt Petra Segeberg, 39 Jahre alt, in ihrer neuen Wohnung im nördlichen Emsland und lächelt tapfer gegen ihre Verlegenheit an.
„Ja, ich hatte Probleme“, sagt Maries Mutter. Sie lebte von Hartz IV. Sie war allein erziehend. Sie zog häufig um. Ihr geliebter Großvater starb, er hatte sie aufgezogen. „Ich habe mich wohl eingeigelt.“
Antje Hoss, 62 Jahre alt und seit 39 Jahren im Kinderschutzhaus, mahnt: Da war noch mehr. Hat man dir nicht vorgeworfen, deine Wohnung sei vermüllt? War nicht das Veterinäramt da, um nach deinem Hund zu schauen? Und die Familienhelferin, mit der du nicht klarkamst? Hat das Jugendamt nicht gesagt, dass Marie oft zu spät zur Schule komme? Dass du morgens nicht aus dem Bett kamst?
Petra Segeberg lächelt tapfer und sagt: „Das ist jetzt nicht mehr so.“ Aber damals wurde es Mittwoch, und Marie wurde abgeholt.
Oben an Haus 01 der Universität Oldenburg klebt die Friedenstaube, unten in Stockwerk 1 liest sich Dr. Werner Leitner, 54 Jahre alt, mal wieder in Kampfstimmung. „Was soll denn dieser Unsinn?“, ruft er, während er im Segeberg-Gutachten blättert.
Leitner, ein approbierter Diplom-Psychologe und Lehrer aus Franken, der als Vertretungsprofessor in Oldenburg unterrichtet, hat vor 13 Jahren eine viel beachtete Studie über familienpsychologische Gutachten veröffentlicht. Die drei Tests, auf die sich das Gutachten im Fall Marie stützt, stehen in der Studie auf den Plätzen 1, 2 und 4 der Tests, die am wenigsten die wissenschaftlichen Gütekriterien Objektivität, Messgenauigkeit und Gültigkeit erfüllen.
Der laut Leitner unbrauchbarste Test ist der Test „Familie in Tieren“. Dabei sollen die Kinder ihre Familie als Tiere zeichnen. „Da kann man doch alles Mögliche hineininterpretieren“, regt sich Leitner auf. Er sagt: „Wenn ein Kind den Vater als Schwein zeichnet, kann das daran liegen, dass der Vater dem Kind ein Plüsch-Schwein gekauft hat.“
Marie zeichnete ihre Familie als Katzen.
„Familie in Tieren“ war der mit Abstand meistverwendete Test in Leitners Studie. Als Maries Gutachterin ihn einsetzte, war Leitners Aufsatz bereits neun Jahre alt.
Leitner hatte die Ergebnisse seiner Studie damals eigens in einer Recht-Zeitschrift zusammengefasst, damit Richter die häufigsten Fehler in Gutachten erkennen können. Der Richter im Fall Marie hatte den Aufsatz nicht gelesen.
Aber Petra Segeberg las ihn.
Sie hat einen Computer in ihrer Wohnung, „das interessiert mich“, sagt sie. Hat sie schon erzählt, dass sie eine Umschulung zur Fachinformatikerin beantragt hat? In ihrem gelernten Beruf als Verkäuferin kann sie nicht mehr arbeiten: der Rücken. Dann erzählt sie, was sie alles machen will, wenn Marie wieder bei ihr wohnt. Gitarrenspielen zum Beispiel, „Marie spielt Gitarre“, sagt sie. Sie lächelt tapfer: Es darf nur nicht viel kosten, „ich lebe ja von Hartz IV“.
Klaus Hinzpeter sagt: „Kindwegnahmen treffen fast immer arme Leute.“
Zwei Gutachten
2013 gab es ein neues familienpsychologisches Gutachten, diesmal schrieb es eine Diplom-Psychologin aus dem Landkreis Cloppenburg. Sie berief sich auf das erste Gutachten und stellte fest: Maries Mutter verfüge „nicht über ausreichende Erziehungs- und Förderkompetenzen“. Sie warnte: „Bei einer Überführung des Kindes zurück in den mütterlichen Haushalt wäre das geistige und emotionale Wohl des Kindes gefährdet.“
„Das sind Spekulationen!“, schimpft Werner Leitner in der Uni. Im Auftrag von Petra Segeberg schrieb er ein Gutachten über das Gutachten.
Ein Gutachten ist eine wissenschaftliche Arbeit, sagt Leitner und fragt also: Welche Fachliteratur wird verwendet? Welche Tests werden eingesetzt? Wie qualifiziert ist die Gutachterin?
Die Antworten im Fall Marie sind erschütternd.
„Fachwissenschaftlich ist nicht erkennbar, worauf sich die Gutachterin stützt“, sagt Leitner. Sie habe zwar bessere Tests eingesetzt als die erste Gutachterin, habe sie aber fehlerhaft durchgeführt. Schlimmer noch: „Sie hätte die Ergebnisse gar nicht interpretieren dürfen, weil sie keine Approbation hat!“ Zudem sei sie nicht erziehungswissenschaftlich qualifiziert.
Mehrere tausend Euro
Aus eigener Erfahrung als Gutachter weiß Leitner, dass Richter fast immer der Empfehlung des Gutachters folgen. Aber Gutachter ist kein geschützter Beruf, klagt Leitner. 7000, 8000 Euro koste so ein Gutachten schnell, zahlen müsse bei Familiensachen oft der Steuerzahler. „Er zahlt für Gutachten, die nichts wert sind“, so Leitner. Aktuell hält er rund 80 Prozent aller familienpsychologischen Gutachten vor Gericht für fehlerhaft oder schlampig erstellt.
Vor wenigen Tagen verkündete das Familiengericht einen neuen Beschluss: Das Sorgerecht für Marie werde weiter dem Landkreis übertragen, Marie bleibe in der Pflegefamilie. „Schlüssig und nachvollziehbar“ habe die Gutachterin dargestellt, dass die Rückkehr zur Mutter ein „Rückschritt“ für Marie wäre. „Schlüssig und nachvollziehbar“: Diese Formel findet sich sehr häufig im Beschluss.
Petra Segeberg sitzt in ihrer Wohnung und lächelt tapfer. Sie hat ein Kinderzimmer, aber kein Kind. Manchmal fährt sie nach Leer, um Klaus Hinzpeter und Antje Hoss zu besuchen. Zwar konnten sie ihr nicht Marie zurückbringen. „Aber sie hören mir zu und glauben mir“, sagt sie.
In dicken Ordnern sammelt Maries Mutter alle Anfragen, Anträge, Beschlüsse. Sie will ihrem Kind später zeigen: Schau her, ich habe nie aufgegeben, um dich zu kämpfen.
*Namen geändert