WOLFSBURG - Das Schreiben von Dr. Wolfgang Wilken, Vorstandsvorsitzender der Stadtwerke Wolfsburg, hat es in sich: „In Ihrem Schreiben vom 12. September 2009 an die Mitglieder des Aufsichtsrates der Stadtwerke Wolfsburg AG haben Sie ausgeführt, dass Sie in den Jahren 2001 bis 2009, obwohl Sie von uns 100 Prozent der vereinbarten Vergütung erhielten, tatsächlich nur zu 50 Prozent für uns gearbeitet hätten, die restlichen 50 Prozent der Zeit seien für politische Aktivitäten verwandt worden.“
Empfänger des Briefes mit Datum vom Dienstag ist Maik Nahrstedt (42), ehemaliger Sprecher des Energieversorgers und seit September 2010 Hauptdarsteller in einer Affäre, die bis ins Bundespräsidialamt reicht. Dort in Berlin residiert Staatsoberhaupt Christian Wulff. Maik Nahrstedt behauptet, ihm im Landtagswahlkampf 2003 während seiner Arbeitszeit als Öffentlichkeitsarbeiter für die Niedersachsen-CDU geholfen zu haben. Die Union bestreitet die Vorwürfe. Gegen Nahrstedt, den früheren Stadtwerke-Vorstandschef Markus Karp (44) und gegen den Wolfsburger Oberbürgermeister Rolf Schnellecke (66) ermittelt seitdem die Staatsanwaltschaft Braunschweig.
„Nahrstedt hat nach eigenem Bekunden in den Jahren 2001 bis 2009 Arbeitszeitbetrug zum Nachteil der Stadtwerke begangen“, begründete eine Unternehmenssprecherin auf Nachfrage die Forderung von 300 000 Euro. „Ich kann und werde die geforderte Summe nicht zahlen“, reagierte Nahrstedt auf das Schreiben.
Als Begründung gab er an, dass der Einsatz seiner politischen Tätigkeit „im Auftrag und auf Veranlassung durch verantwortliche Personen der Stadtwerke“ erfolgt seien. „Zudem ist es unüblich, Schadenersatzansprüche zu stellen, bevor überhaupt eine strafrechtliche Schuld festgestellt wurde“, sagte Nahrstedt.
Nach internen Querelen hatte Nahrstedt die Affäre ins Rollen gebracht, bei voller Bezahlung während der Arbeitszeit Wahlkampf für die örtliche und die Landes-CDU betrieben zu haben. Sein damaliger Chef, Markus Karp, hat die Stadtwerke im Dezember 2010 verlassen müssen. Nahrstedt ist nach wie vor stellvertretender Betriebsratsvorsitzender des Unternehmens. „Spannend ist, ob auch die anderen Beteiligten Schadenersatz leisten sollen“, sagt er.
