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„Zeitpunkt nicht zu rechtfertigen“

Betrifft:

Bericht „Ich hätte mehr Sensibilität erwartet“ in der NWZ vom 23. Juni 2005.

Der Ärger des Naturschutzobmanns der Jägerschaft, Heiko Pape, ist nur verständlich. Hier zeigt sich beispielhaft, welchen Stellenwert der Naturschutz bei uns genießt. Der Zeitpunkt der Abholzaktion einer fast zwei Hektar großen Fläche ist absolut unbegründet und durch nichts zu rechtfertigen, vor allem nicht durch die völlig unqualifzierte behördliche Aussage, bis zum 15. Juni seien „alle Kleintiere flügge“. Die Jungen der von mir seit vielen Jahren kontrollierten alljährlichen Sperberbrut fliegen nie vor Anfang Juli aus, etliche Singvogelarten sind mit ihren Zweitbruten oder Nachgelegen noch längst nicht fertig. Allen diesen Jungvögeln wurde die Ausrede der angeblichen forstlichen Nutzung also zum Verhängnis. Für die Schaffung der vorgesehenen Ersatzmaßname hätte die Fällaktion bis zum Spätsommer warten können. Vielleicht sollte eine Behörde mal ernsthaft darüber nachdenken, warum der Gesetzgeber mit Recht Beeinträchtigungen innerhalb der Brut-, Setz und Aufzuchtzeit bis zum 15.

Juli untersagt und sich dann auch daran halten.

Henning Meinecke

Hude
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