Leer/Oldenburg/Köln - Im Leeraner Zinsskandal muss die Postbank einem Kunden aus dem Oldenburger Raum 50 000 Euro Sonderzinsen für die Jahre 2011 bis Mitte 2013 zahlen, die ein mittlerweile suspendierter Leiter der Filiale in Leer ihm zugesagt hatte. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln bestätigte am Mittwoch ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Bonn vom Juli 2014, wie Rechtsanwältin Heike Korte-Tölle von der Oldenburger Kanzlei Dr. Koch, Rechtsanwälte und Notare mitteilte.

Die Berufung der Postbank sei zurückgewiesen worden. Dagegen ist einer Anschlussberufung der Anwältin des Kunden auf weitere Zinsen ab Juli 2013 stattgegeben worden, so Korte-Tölle.

Wie berichtet, soll der Filialleiter in Leer über mehrere Jahre Hunderten Kunden Sonderkonditionen für Einlagen auf Spar-, Tagesgeld- und Girokonten zugesagt und überwiesen haben. Die Postbank will davon lange nichts mitbekommen haben. Nach Bekanntwerden der Vorkommnisses buchte die Bank bereits gutgeschriebene Zinsen und darüber hinausgehende Beträge zurück.

Urteile zur Rechtmäßigkeit dieser Rückbuchungen fielen sowohl vor diversen Landgerichten als auch in Parallelverfahren vor dem Hanseatischen OLG in Hamburg uneinheitlich aus – mal zugunsten der Kunden und mal zugunsten der Postbank.