Eckfleth - Einstimmig endete auch die Abstimmung über die Angliederung des Raiffeisenmarktes und des „Nah und Gut“-Marktes in Eckfleth. Die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses empfahlen, über die Stellungnahmen und den Bebauungsplan Nr. 57 – Einzelhandel Eckfleth – als Satzung zu beschließen.
Die RWG Wesermarsch hatte den Antrag gestellt, den derzeit an der Georgstraße bestehenden Lebensmitteleinzelhandel mit einer Verkaufsfläche von rund 380 Quadratmetern und den Raiffeisenmarkt in einem Gebäude auf der Seite des jetzigen Lebensmittelmarktes zusammenzuführen. Dazu soll das Gebäude nach Westen erweitert und eine gesamte Verkaufsfläche von bis zu 799 Quadratmetern ermöglicht werden.
Das Raiffeisenmarkt-Gebäude östlich der Georgstraße soll dabei als Einzelhandelsstandort aufgegeben werden. Im Zuge der Zusammenlegung soll die Georgstraße in diesem Bereich auf bis zu acht Meter verbreitert werden. In einer Skizze, die dem Ausschuss vorlag, war jedoch zu erkennen, dass der Einmündungsbereich weiterhin schmaler bleibt als der Rest der Straße. Hier hakte Ausschussmitglied Wilfried Thümler (CDU) noch einmal nach. Martin Kopka von der Verwaltung erklärte, dass dort ein denkmalgeschütztes Haus auf einem Grundstück stehe, das nicht der Stadt Elsfleth gehöre.
