Wittmund/Aurich - Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat die niedersächsische Landesregierung das Abbrennen von Feuerwerk am 31. Dezember und 1. Januar an belebten öffentlichen Orten verboten. Die Landkreise können Bereiche festlegen, in denen dieses Verbot gilt. Doch nicht alle machen davon Gebrauch.
Der Landkreis Wittmund verzichtet wie schon im vergangenen Jahr darauf, Verbotszonen auszuweisen. „Wir haben keine neuralgischen Punkte, für die wir ein Verbot aussprechen müssten“, sagt der erste Kreisrat Uwe Cassens. Das hätten die Erfahrungen im vergangenen Jahr gezeigt. In Absprache mit den Gemeinden und der Polizei belässt es der Landkreis bei den Landesvorgaben.
Der Landkreis Aurich hat unterdessen Orte festgelegt, an denen Böller und Raketen an Silvester nicht erlaubt sind. Betroffen ist in der Stadt Aurich die gesamte Innenstadt innerhalb des Straßenrings (Julianenburger Straße, Fischteichweg, Große Mühlenwallstraße, Von-Jhering-Straße), der Marktplatz, der Hafenbereich/Großes Sett, der Bürgermeister-Anklam-Platz (Stadthalle/Caro), der Pferdemarkt und der Parkplatz der Sparkassen-Arena.
In Norden ist Silvesterfeuerwerk auf dem Marktplatz, in den Fußgängerzonen (Osterstraße, Neuer Weg), vor dem Norder Tor und entlang der Wasserkante in Norddeich verboten. Auf Norderney sind unter anderem Kurplatz und Kurgarten, alle Fußgängerzonen, Schulhöfe und die gesamte Strandpromenade betroffen.
In der Gemeinde Krummhörn sind die Dorfkerne von Greetsiel und Pewsum vom Böllerverbot betroffen, auf der Insel Baltrum alle öffentlichen Straßen sowie die Strände, Dünen und der Hafenbereich.
Doch das vom Land Niedersachsen verordnete Abbrennverbot für Böller und Raketen gilt nur an den festgelegten öffentlichen Orten. Vor dem eigenen Haus ist das Abbrennen von Feuerwerk weiterhin erlaubt.
Ein Appell kommt von der Insel Langeoog. „Wir bitten alle dringend darum, auch auf private Feuerwerke auf dem eigenen Grundstück zu verzichten“, heißt es in einer Mitteilung der Gemeinde.
