WITTMUND - Wenn Hecken, Sträucher oder Bäume den Blick auf den Straßenverkehr in Ortschaften einschränken, kann es schon durchaus passieren, dass der Grundstückbesitzer von der Kommune aufgefordert wird, wieder für freie Sicht zu sorgen - ein sogenanntes Sichtdreieck zu schaffen. In ländlichen Gebieten sieht dieses Problem zum Teil etwas anders aus und ist auf wenige Monate beschränkt. Wenn nämlich der Mais auf dem Acker die Sicht auf die Straße von der Hauseinfahrt derart einschränkt, dass man diese nur noch 'nach Gehör verlassen kann', wie Anwohner betroffener Grundstücke erzählen.

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