Navigation überspringen
nordwest-zeitung
Abo-Angebote ePaper Newsletter App Prospekte Jobs Immo Trauer Shop

Mietrecht Gericht: Fledermausköttel kein Grund für Mietminderung

Laut dem Amtsgericht Starnberg ist die Begegnung mit landesüblichen Tierarten - und damit auch mit ihren Exkrementen - in einer ländlichen Wohnlage hinzunehmen.

Laut dem Amtsgericht Starnberg ist die Begegnung mit landesüblichen Tierarten - und damit auch mit ihren Exkrementen - in einer ländlichen Wohnlage hinzunehmen.

Karl-Josef Hildenbrand/dpa/dpa-tmn

Starnberg/Andechs (dpa) - Fledermäuse sind für manchen faszinierende Tiere, sie stehen unter Schutz - aber als Mitbewohner können sie lästig sein. Bis zu 50 Fledermausköttel täglich will eine Familie im bayerischen Andechs auf der Terrasse ihrer Mietwohnung gezählt haben.

Per Zivilklage vor dem Amtsgericht Starnberg verlangte sie bauliche Maßnahmen zur Verschließung des Fledermausquartiers und zudem Mietminderung. Die Richter wiesen die Klage am 10. Februar ab, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Die Begegnung mit landesüblichen Tierarten - und damit auch mit ihren Exkrementen - sei in einer ländlichen Wohnlage hinzunehmen. Eine messbare Minderung der Wohnqualität könne nur eintreten, wenn in Folge von baulichen Gegebenheiten die störenden Tiere erheblich vermehrt aufträten ober im Bereich des Mietobjekts gezüchtet würden. Dies sei aber hier nicht der Fall. Zeugenvernehmungen hätten die Beeinträchtigung von täglich bis zu 50 Fledermausköttel nicht bestätigt.

Fledermäuse stehen unter Artenschutz

Eine Fledermausexpertin kam zu dem Ergebnis, dass über der Terrasse keine Wochenstube mit einer großen Fledermauspopulation wohnte, da sie nur einzelne Exemplare sichtete. Das Quartier zu verschließen sei nicht ohne weiteres zulässig, da Fledermäuse unter Artenschutz stehen. Auch mit Blick auf eine mögliche Gesundheitsgefährdung für die beiden minderjährigen Kinder kam das Gericht zu keiner Entscheidung zugunsten der Kläger. Hier sei keine konkrete Gefahr benannt worden, die aus dem Kontakt mit den Exkrementen resultieren sollte.

Das letzte Wort ist in dem Streit aber noch nicht gesprochen - das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Themen
Artikelempfehlungen der Redaktion
Wills Woche

BUCH DES AFD-SPITZENKANDIDATEN KRAH „Politik von rechts“? Politik gegen die Freiheit!

Alexander Will
Interview
Niels Bötel (Mitte) spricht mit seinen Spielerinnen. Der VfL Oldenburg hat die Bundesliga-Saison auf Rang sieben abgeschlossen und war beim Final-Four-Turnier dabei.

HANDBALL-TRAINER NIELS BÖTEL IM INTERVIEW „Meine Aufgabe beim VfL Oldenburg ist noch nicht erledigt“

Otto-Ulrich Bals
Kleine Kinder haben Fragen zu Schwangerschaft, Geburt und Stillen. In Oldenburg wollen Hebammen Unterrichtsstunden zu diesen Themen in den vierten Klassen geben.

PILOTPROJEKT IN OLDENBURG Schwangerschaft, Geburt und Stillen – Was Grundschüler bei Hebammen lernen

Anja Biewald
Oldenburg
Analyse
Bundeskanzler Olaf Scholz besucht den Katholikentag in Erfurt

SPD-WAHLKAMPF ZUR EUROPA-WAHL Zieht der Kanzler im Osten?

Kerstin Münstermann Büro Berlin
Delitzsch
Blick in die Räucherkammer bei Aal Bruns in Kayhauserfeld: Marco Pawlik ist mit der Qualität zufrieden.

DELIKATESSE NACH ÜBERLIEFERTER REZEPTUR Woher kommt der Zwischenahner Aal?

Kerstin Schumann
Kayhauserfeld