Berlin - „Grundsätzlich ist in der gemieteten Wohnung oder im selbst genutzten Eigentum erlaubt, was gefällt“, sagt Eva Neumann, Sprecherin von Haus & Grund Deutschland in Berlin. „Nur weil dem Nachbarn die Dekoration zu ausgefallen ist, hat er noch kein Recht, dagegen vorzugehen.“ Doch über die Maßen gestört oder gefährdet dürfe keiner werden. Das sind typische Streitpunkte:

Leuchtdeko: Das Landgericht Berlin hat festgestellt, dass es eine weit verbreitete Sitte ist, Fenster und Balkone in der Weihnachzeit mit elektrischer Beleuchtung zu schmücken (Az.: 65 S 390/09). „Allerdings sollte eine elektrische Beleuchtung nicht ständig und dauerhaft in die gegenüberliegende Wohnung scheinen“, schränkt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund ein. Um Mitternacht ins Schlafzimmer blinkende Lichter muss also niemand akzeptieren.

Befestigung: Ob kraxelnde Weihnachtsmänner an der Hauswand oder Rentiere, die auf dem Dach stehen: Es darf niemand gestört oder gefährdet werden, zudem muss die Dekoration sicher und ordnungsgemäß angebracht sein, so Ropertz. Außendekoration muss auch starkem Wind standhalten. „Mieter sollten in der Regel mit dem Eigentümer sprechen, bevor sie in die Balkonwand bohren und den Weihnachtsmann mit Hilfe von Dübeln befestigen“, sagt Neumann. Wird das Gebäude beschädigt, dürften Vermieter oder andere Miteigentümer verlangen, dass der Schmuck wieder entfernt und der Schaden behoben wird, erklärt sie.

Treppenhaus: Sowohl Nachbarn als auch der Vermieter müssen eine Treppenhaus-Deko nicht ohne weiteres hinnehmen, sondern können die Entfernung fordern, zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Münster (Az.: 38 C 1858/08). Auch weihnachtliche Duftsprays dürfen nicht im ganzen Haus versprüht werden, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az.: 3 WX 98/03). Kerzen im Treppenhaus sind aufgrund der Brandgefahr ohnehin tabu.

Keinen Anstoß nehmen dürfen andere Mieter an weihnachtlichen Kränzen an der Wohnungstür, so ein älteres Urteil des Landgerichts Düsseldorf (Az.: 25 T 500/89). Beschädigt werden darf aber auch hier nichts.