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nordwest-zeitung

Haushaltsgeräte-Kauf Waschmaschine und Backofen auch gebraucht gut

Berlin/Düsseldorf - Waschmaschine, Kühlschrank und Co. kann man gebraucht kaufen. Allerdings sollte man an so einen Kauf keinesfalls zu gutgläubig rangehen. Claudia Oberascher von der Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung sieht in Second-Hand-Geräten viele Vorteile. „Wenn ich ein gebrauchtes Gerät kaufe mit einer guten Effizienzklasse, dann ist es auch gut.“ 

Waschmaschine

„Eine Waschmaschine kann man guten Gewissens gebraucht kaufen“, sagt Gerhild Loer, die im Energiebereich der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen arbeitet. Auch wenn die Markenhersteller selbst oft von 15 Jahren Lebensdauer sprechen, halte ein Gerät durchaus auch mal 25 Jahre. Loers Tipp: Den Vorbesitzer fragen, wie oft die Maschine durchschnittlich lief. „Wenn sie zum Beispiel von einem Zwei-Personen-Haushalt stammt, hält sie wahrscheinlich länger.“ 

Trockner

Passend zur Waschmaschine gleich noch einen gebrauchten Trockner kaufen, kann grundsätzlich eine gute Idee sein. „Allerdings hat sich die Technik in den letzten 15 Jahren geändert“, erklärt Loer. Ein alter Ablufttrockner verbrauche teilweise das Fünffache eines aktuellen Modells mit Wärmerückgewinnung durch eine Wärmepumpe.

Backofen

Hier sei die Energieklasse nicht ganz so wichtig, sagt Oberascher. „Da kommt es eher auf den Nutzer an, was den Verbrauch angeht.“ In erster Linie sollte geprüft werden, ob die Ausstattung für die eigenen Bedürfnisse passt. Wichtig sei ein Funktionstest.

Spülmaschine

Eine Spülmaschine gebraucht zu kaufen, kann ein Glücksspiel sein. Sie gingen eher kaputt als Waschmaschinen, erklärt Loer, weil die Elektronik viel sensibler sei. Wer sich dennoch dafür entscheidet, kann die neue Alte vor dem ersten Gebrauch mit einem speziellen Maschinenreiniger durchlaufen lassen, empfiehlt Oberascher. 

Kühlschrank

Hier ist Vorsicht geboten. „Wir raten grundsätzlich vom Kauf eines gebrauchten Kühlschranks ab“, sagt Loer. Schon seit Jahren dürften zwar nur noch die besten Energieklassen verkauft werden, jedoch altert das Gerät. „Ein Kühlschrank verliert mit der Zeit an Dämmung. Nach drei Jahren verbraucht er schon mehr als beim Neukauf.“ Nach zwölf Jahren seien es etwa 50 Prozent mehr.

Verbraucherschutz

Ein Kaufvertrag wird beim Erwerb eines gebrauchten Gerätes immer abgeschlossen – auch wenn er mündlich ist. „ Ich würde aber empfehlen, ihn schriftlich aufzusetzen“, sagt Michelle Jahn von der Verbraucherzentrale NRW. Festgehalten werden sollten Zustand und Alter des Geräts, aber auch Mängel.

Die Gewährleistung ist beim privaten (Ver-)Kauf beschränkt. Deshalb könne es vorteilhaft sein, bei gewerblichen Händlern zu kaufen. Dort gelte auch ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Zu prüfen sei zudem, ob die Garantie übertragbar ist.

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