Berlin - Der Ausbau der Fernwärme ist elementarer Bestandteil der Energiewende-Pläne der Bundesregierung. In vielen Kommunen sollen Wärmenetze erweitert oder neu errichtet werden. Müssen oder sollten Hauseigentümer da einsteigen? Antworten auf zentrale Fragen.
Was ist Fernwärme ?
„Unter Fernwärme versteht man die Versorgung von Gebäuden mit Raumwärme und häufig auch Warmwasser, die durch überwiegend erdverlegte, isolierte Rohrleitungen direkt in die angeschlossenen Wohngebäude geleitet wird“, erklärt Alexander Steinfeldt, Energieexperte der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online.
Zur Herstellung der Wärme dienen unter anderem Energieträger wie Öl, Erdgas, Kohle, Biomasse, Müll oder industrielle Abwärme und zunehmend auch weitere erneuerbare Energiequellen wie Geothermie, Solarthermie oder (grüner) Wasserstoff.
„Neue Wärmenetze müssen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien enthalten. Bestehende Netze müssen schrittweise umgerüstet werden, bis 2029 auf 50 Prozent und bis 2045 auf 100 Prozent erneuerbare Energien“, so Steinfeldt.
Daher müssen die Kommunen bis Mitte 2026 beziehungsweise bis Mitte 2028 eine Wärmeplanung erstellen und darin Gebiete definieren, in denen ein Wärmenetz oder ein Wasserstoffnetz geplant sind.
Was spricht dafür ?
Fernwärmekunden brauchen zu Hause keine eigene Heizanlage, die regelmäßig gewartet werden müsste. Werde die Fernwärme überwiegend mit erneuerbaren Energien erzeugt, sei das für Verbraucher eine gute Möglichkeit, an der Nutzung erneuerbarer Energien teilzuhaben, ohne in eine eigene Heizungsanlage investieren zu müssen, so Martin Brandis, Energieexperte des Verbraucherzentrale Bundesverband. Allerdings sind die Preise für Fernwärme regional sehr unterschiedlich, sodass jeder im Einzelfall ausrechnen sollte, ob sich das für ihn oder sie lohnt. „Vor allem in Häusern mit geringem Energiebedarf kann zum Beispiel eine Wärmepumpe günstiger sein.“
Was sind Nachteile ?
Verbraucherschützer kritisieren die Intransparenz der Fernwärmepreise. Die Fernwärmeversorger, meist die örtlichen Stadtwerke, stehen nicht untereinander im Wettbewerb und bestimmen die Preise nach eigenem Ermessen. „Der Verbraucher muss wissen, dass er von einem Monopolisten versorgt wird“, sagt Brandis. „Es gibt nur einen Anbieter im Ort, man kann nicht wechseln.“ Eventuellen Preisanpassungen nach oben seien die Kunden ausgeliefert.
„Sogenannte Preisgleitklauseln ermöglichen Preissteigerungen ausschließlich anhand vorab vom Anbieter festgelegter öffentlicher Preisindizes. Für den Kunden sind die Preissteigerungen meist nicht verständlich nachvollziehbar“, so Alexander Steinfeldt von co2online.
Müssen Hauseigentümer sich anschließen lassen, wenn Fernwärme in ihrer Kommune angeboten wird ?
Das ist unterschiedlich. „Grundsätzlich gilt: Ein Fernwärmenetz lässt sich umso wirtschaftlicher betreiben, je mehr Anschlüsse vorhanden sind“, sagt Brandis. Es gebe also ein großes öffentliches Interesse daran, dass sich möglichst viele Haushalte anschließen lassen. In einigen Kommunen besteht sogar ein Anschluss- und Benutzungszwang. Wer dort baut oder saniert, muss die Fernwärme nutzen. Allerdings profitiert nicht jeder gleich: „Solch ein Zwang benachteiligt insbesondere Eigentümer von Niedrigenergie- oder Passivhäusern. Denn sie müssen die hohen Grundpreise bezahlen - auch wenn sie keine oder nur wenig Energie benötigen“, sagt Steinfeldt. Es kann jedoch auch Ausnahmen vom Anschlusszwang geben, diese müssen von der Kommune beschlossen werden.
Muss ich meine alte Heizung stillegen, wenn ein neues Fernwärmenetzerrichtet wird ?
Beschließt die Kommune jetzt in ihrem Wärmeplan den Aufbau eines neuen Fernwärmenetzes, müssen Hauseigentümer ihre alte Heizung nicht aufgeben. „Es besteht keine Rechtspflicht für Anlieger, zur Fernwärme zu wechseln“, betont Verbraucherschützer Martin Brandis.
