Berlin - Organisator, Kümmerer, Bankier: So könnte die Stellenbeschreibung des Hausverwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) lauten. Die Pflichten sind gesetzlich verankert. Dazu gehören die Instandhaltung von gemeinsam genutztem Eigentum, das Verpflichten und Kontrollieren von Handwerkern und das Einsammeln und Abrechnen des Hausgelds.
Die Finanzen sind eine zentrale Aufgabe des Verwalters. „Ich muss auf das Geld der anderen aufpassen, als ob es mein eigenes wäre“, sagt Astrid Schultheis, Vorstandsmitglied im Verband nordrhein-westfälischer Immobilienverwalter. Außerdem organisiert die Verwaltung die WEG-Versammlung und setzt deren Beschlüsse um. In allen Rollen sei sie „Dienstleister und nicht Diktator“.
Den passenden Auftragnehmer zu finden, ist Sache der WEG. „Sie muss sich im Klaren sein, welchen Verwalter sie braucht“, sagt Gabriele Heinrich, Geschäftsführerin des Verbands Wohnen im Eigentum. Bis auf wenige Ausnahmen würde ein Unternehmen mit der Verwaltung betraut, erklärt der Dachverband der Deutschen Immobilienverwalter (DDIV), der eine Checkliste für die Auswahl zur Verfügung stellt. Sie umfasst die Bereiche Auswahlverfahren, Versicherungsschutz, Vertragsgestaltung, kaufmännische Geschäftsführung, Finanz- sowie technische Verwaltung.
Kriterien für die Auswahl sind beispielsweise, ob das Büro in der Nähe liegt oder es alternativ einen professionellen Hausmeister gibt, ob die Verwaltung Erfahrung mit ähnlichen Objekten hat und entsprechende Referenzen und wie es um technisches, bauliches, kaufmännisches und rechtliches Wissen steht. Auch die Professionalität des Bürobetriebs und ob es feste Ansprechpartner und Notfallnummern gibt, nennt der DDIV als Kriterien. Organisiert sein können Verwalter auch im Bundesfachverband der Immobilienverwalter (BVI) oder im Immobilienverband Deutschland (IVD).
Wenn das Profil steht, helfen Recherchen im Internet und Anfragen bei anderen WEG oder Verbänden, potenzielle Kandidaten zu finden. Bei der Auswahl achtet Gabriele Heinrich auch auf das Zwischenmenschliche. Denn der Verwalter bewegt sich in einem aus Beirat, WEG und Einzeleigentümern gebildeten Dreieck, in dem auch mal die Fetzen fliegen. Er sollte dann als Neutraler den Streit managen können.
Als Gradmesser der Leistung zieht Astrid Schultheis unter anderem die Jahresabrechnung heran. Sie muss transparent und für die Eigentümer nachvollziehbar sein. Das bedeutet Aufwand. Knackpunkt zwei ist das Kümmern: Die Beschlüsse der WEG sind zügig umzusetzen.
Die Bewerbungen von Verwaltern gehen an den Verwaltungsbeirat bzw. die Eigentümergemeinschaft, die letztlich auch die Entscheidung trifft. Der Verwaltungsbeirat hat die Aufgabe, den Verwalter zu beraten und zu kontrollieren, ob er ordnungsgemäß arbeitet.
Die Berufszulassung für Wohnimmobilienverwalter wurde zum 1. August 2018 gesetzlich geregelt: Für die Erlaubniserteilung müssen sie ihre persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse sowie den Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung im Umfang von 500 000 Euro pro Versicherungsfall und 1 000 000 Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres nachweisen. Zudem gilt eine Weiterbildungspflicht von 20 Zeitstunden in drei Jahren.
Konflikte mit der Verwaltung entzünden sich laut Gabriele Heinrich oft um Punkte wie schlecht aufbereitete Unterlagen für die WEG-Versammlung, verweigerte Einsicht in Dokumente, falsch angelegte WEG-Konten oder Fehler in der Jahresabrechnung.
Bei Unzufriedenheit kann eine WEG den meist über fünf Jahre laufenden Vertrag mit der Verwaltung kündigen. Für Erstbezug bei Neubauten und frisch umgewandelte Wohnungen ist die Laufzeit gesetzlich auf drei Jahre begrenzt. Unabhängig davon kann die WEG die Verwaltung per Mehrheitsbeschluss aus wichtigem Grund abberufen. Das WEG-Gesetz nennt dazu ausdrücklich das nicht ordnungsgemäße Führen der Beschlusssammlung. Im Alltag geben Veruntreuung, falsche oder verspätete Abrechnung, Parteilichkeit oder das Kassieren von Provisionen im Rahmen der Auftragsvergabe ebenfalls Anlass zur Abberufung.
