Berlin - Mieter müssen dafür sorgen, dass ihre Pflichten auch während der Urlaubszeit erfüllt werden. Außerdem sollte der Vermieter für einen Notfall wissen, wo es einen Schlüssel gibt.
„Der Mietvertrag macht keinen Urlaub“, stellt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund (DMB) klar. Falls beispielsweise ein Mieter seinen Putzdienst im Treppenhaus während des Urlaubs nicht wahrnehmen kann, muss er für Ersatz sorgen. „Idealerweise kann ich mit einem Nachbarn tauschen, denn der wird über kurz oder lang ja in der gleichen Situation sein“, schlägt Ropertz vor. Lasse man den Putzdienst einfach ausfallen, riskiere man eine Abmahnung durch den Vermieter. Allerdings sei noch nie einem Mieter gekündigt worden, weil er nicht die Treppe geputzt habe.
Auf einen Haustür- oder Wohnungsschlüssel hat der Vermieter zwar keinen Anspruch. Der Mieter sollte ihn aber informieren, an wen er sich in Notfällen wenden kann. In Situationen wie bei einem Wasserrohrbruch oder einem Brand hat der Vermieter das Recht, sich Zutritt zur Wohnung verschaffen.
