Bremen - „Die Entscheidung sollte unbedingt gemeinsam getroffen werden“, betont Annabel Oelmann von der Verbraucherzentrale Bremen. Wenn sich nur einer der Partner für einen Immobilienerwerb einsetzt, zieht sich der andere womöglich irgendwann zurück. Und das kann schnell zu Streit führen. „Paare sollten alles am besten immer offen besprechen, damit es nicht zu Irritationen kommt.“ Denn die Finanzierung einer Immobilie ist ein Langzeitprojekt. Abgezahlt ist sie oft erst nach 20 oder 30 Jahren.

Max Herbst plädiert deshalb dafür, die Finanzierung nicht nur sicher aufzustellen, sondern auch klar zu regeln. „Wenn beide Partner Eigentümer sind, sollten beide auch den Kreditvertrag unterschreiben“, erklärt der Inhaber der FMH-Finanzberatung in Frankfurt am Main. Die Banken machten dies oft zur Bedingung. Aus Sicht der Institute hat das den Vorteil, dass sie beide in Haftung nehmen können, falls die Finanzierung zusammenbricht.

Wenn aber nur einer der beiden Partner hauptsächlich das Geld für die Immobilie aufbringt, sollte auch nur dieser die Finanzierung regeln. „Wenn das Objekt dem anderen gehört, warum sollte ich dann unterschreiben?“, fragt Herbst. Für Paare ohne Trauschein könne es auch eine Möglichkeit sein, getrennte Kredite aufzunehmen.

Generell sollte der Kreditvertrag Flexibilität bieten, um das Darlehen der Lebenssituation passen zu können. Aus Sicht von Herbst ebenfalls wichtig: eine lange Zinsbindung, solange die Zinsen noch so niedrig sind. „Eine Zinsbindung unter 15 Jahren ist nicht sinnvoll“, sagt er. Längere Kreditlaufzeiten sind zwar etwas teurer, das könne sich bei einem Zinsanstieg aber schnell bezahlt machen.

Die Finanzierung sollte – insbesondere in Haushalten mit Kindern – stets abgesichert werden. Oelman rät zur Risikolebensversicherung. Denn dann steht der Hinterbliebene nach einem plötzlichen Tod des Partners nicht vor dem finanziellen Fiasko. Abgesichert werden sollten der Immobilienkredit plus mindestens ein Jahreseinkommen. Eine andere Möglichkeit ist eine Restschuldversicherung. Empfehlenswert sind nach Ansicht der Stiftung Warentest Policen, die jedes Jahr an die Restschuld des Darlehens angepasst werden.

Wichtig ist der Eintrag im Grundbuch. „Wer im Grundbuch steht, dem gehört das Haus“, erklärt Oelmann. Auch diese Frage sollten Paare ehrlich klären. Es kann vorkommen, dass ein Partner zwar die finanzielle Last mitträgt, aber nicht im Grundbuch steht. Oder nur einer finanziert die Immobilie, trotzdem stehen beide im Grundbuch – und das Haus gehört beiden zur Hälfte.