Berlin/Oldenburg - Die dramatische Hochwasserlage in Niedersachsen hat verdeutlicht, dass Extremwetterlagen zu neuem Denken und Handeln auffordern. Führte ein sinkender Grundwasserspiegel und ausgedehnte Dürreperioden vielerorts bereits zu Setzrissen in Gebäuden, sorgten extreme Niederschläge zuletzt für katastrophale Überflutungen. Wasser im Keller mit Folgeschäden war noch das geringste Übel, das insbesondere im Altbaubestand beispielsweise auch im Oldenburger Stadtgebiet auftrat. Die Pflicht zur Elementarschadenversicherung für Immobilienbesitzer wird immer wieder diskutiert. Mit diesem Versicherungsangebot können sich Hausbesitzer vor den finanziellen Folgen extremer Naturgefahren wie Starkregen, Überschwemmungen oder Hochwasser schützen. Die Standard-Gebäudeversicherung deckt zwar Schäden durch Sturm und Hagel ab, nicht aber Hochwasser.
Checklisten zum Risiko
Das Hochwasserrisiko ist aktuell durch die historisch hohen Niederschläge wieder präsent, der Klimawandel wird nach Überzeugung von Experten neben Hochwasserphasen aber zunehmend auch für Trockenphasen sorgen. Wie können Immobilienbesitzer reagieren, welche Vorrichtungen im Bestand sollten überprüft oder nachgerüstet werden, was müssen Bauherren künftig bei der Planung beachten und welche Empfehlungen lassen sich schon jetzt umsetzen? Welche Kostenentwicklung kommt auf den Wohnungsbau dadurch zu? In einem Interview mit Anja Käfer-Rohrbach, stellv. Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sollen mögliche Maßnahmen und Meinungen für zunehmende Extremwetterlagen aufgezeigt werden.
Anja Käfer-Rohrbach, stellv. Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft. Bild: GDV
Warum ist eine Elementarschutzversicherung wichtig ?
Während Hagel- und Sturmschäden in der Wohngebäudeversicherung standardmäßig abgesichert sind, greift nur diese Police bei Schäden beispielsweise durch Überschwemmung des Grund und Bodens – etwa durch Starkregen oder Hochwasser - sowie Schneedruck und Erdrutsch. Die Versicherung kommt für die Reparaturen im und am Haus sowie den Nebengebäuden, wie der Garage oder dem Schuppen, auf. Auch die Trockenlegung und Sanierung des Gebäudes gehören dazu und im schlimmsten Fall der eventuelle Abriss und der Neubau. Wenn das Haus vorübergehend unbewohnbar ist, können die Kosten für eine alternative Unterkunft bzw. Mietausfälle übernommen werden. Die anfallenden Kosten für Reparaturen oder Wiederherstellung werden zu aktuellen Preisen ersetzt, auch wenn sie höher liegen als die ursprünglichen Baukosten für das Gebäude. Kurz, die Elementarschadenversicherung kann Existenzen absichern.
Ungeachtet der Hochwassergefahr haben im bundesdeutschen Durchschnitt nur die Hälfte aller Hausbesitzer diese Zusatzpolice abgeschlossen. Welche Gründe sehen Sie dafür ?
Es sind unterschiedliche Gründe. Die einen glauben nicht daran, selbst einmal von einem Extremwetter betroffen sein zu können. Andere wiederum wissen schlicht nicht, dass ihnen der Versicherungsschutz gegen Elementargefahren – wie Starkregen und Hochwasser – fehlt, obwohl Versicherer regelmäßig auf die Erweiterung hinweisen. Vor allem in älteren Wohngebäudeversicherungen ist der Schutz vor Naturgefahren häufig nicht integriert. Dies ist für viele Hausbesitzende - in Niedersachsen ist sogar nur ein knappes Drittel abgesichert - ein unerkanntes Risiko: Bei extremen Naturereignissen kann diese Lücke im Versicherungsschutz existenzbedrohend sein. Hausbesitzer sollten deshalb ihre Wohngebäudeversicherung auf den Naturgefahrenschutz hin überprüfen, um mögliche Schäden nicht aus der eigenen Tasche bezahlen zu müssen.
Wichtig ist zudem, das eigene Risiko zu kennen, um den gewünschten Schutz vollumfänglich abzuschließen. Dafür bietet der GDV den „Naturgefahren-Check“ an. Immobilienbesitzerinnen und Mieter erfahren auf der Onlineplattform, welche Schäden Unwetter in der Vergangenheit an ihrem Wohnort verursacht haben. Details zur Gefährdung durch Flusshochwasser und Starkregen liefert darüber hinaus der „Hochwasser-Check“ .
Hausbesitzer können auch bei ihrem Wohngebäudeversicherer eine Risikoeinschätzung anfragen. Die Versicherer nutzen dafür das Geo-Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen, ZÜRS. Weitere Informationen gibt es auch bei der Gemeinde oder bei der zuständigen Wasserbehörde.
Sollte sie deshalb zur Pflicht werden ?
Eine Versicherungspflicht allein löst kein einziges Problem. Jahrzehntelang haben die Länder und Kommunen zu wenig in den Schutz vor Wetterextremen investiert. Das wurde zuletzt beim Weihnachtshochwasser an den Deichen besonders in Niedersachsen sichtbar. Auf fehlende bzw. mangelnde Prävention weisen wir seit Jahren hin. Angesichts des Klimawandels sehen wir nun, dass dies Sparen am völlig falschen Platz war.
Versäumnisse bei der Prävention sowie der Flächen- und Bauplanung über eine Pflichtversicherungsdebatte lösen zu wollen, ist ein durchschaubarer Zug der Politik. Damit werden die Folgekosten des mangelnden Bevölkerungsschutzes schlicht in die Versicherungsprämien und damit auf die Bürgerinnen und Bürger transferiert. Und dazu kommt: Die Schadenhäufigkeiten der Wetterextreme nehmen zu. Wir erwarten, dass sich ohne konsequente Prävention die Prämien allein durch den Klimawandel in den nächsten zehn Jahren verdoppeln werden.
Die Versicherer haben ein Gesamtkonzept erarbeitet, um die Folgen des Klimawandels abzufedern. Es umfasst drei Kernelemente: verbindliche Schritte zur Klimafolgenanpassung, privater Versicherungsschutz für Hauseigentümer und eine staatliche Vorsorge für den Fall eines katastrophalen Großereignisses. Eine verpflichtende Elementarschadenversicherung für Privathaushalte lehnen wir ab. Sie allein reicht nicht, um den steigenden Extremwetterschäden zu begegnen. Prävention und Klimafolgenanpassung müssen konsequent umgesetzt werden.
Rechnen Sie mit einem sprunghaften Anstieg der Versicherten nach der (niedersächsischen) Flutkatastrophe ?
Katastrophen wie die jüngsten Hochwasser führen kurzzeitig dazu, dass die Anfragen nach Versicherungsschutz zunehmen. Und viele schließen dann auch eine solche Police ab. Aber das Interesse nimmt mit wachsendem zeitlichem Abstand zum Erlebten ab. Das ist menschlich. Die Bilder verschwinden. Ein halbes Jahr danach bewegen sich die Anfragen üblicherweise wieder im Normalmaß und liegen bundesweit zwischen 50.000 und 100.000 neuen Verträgen je Vierteljahr.
Welche Schritte müssen künftig bei der Wohnungsplanung berücksichtigt werden, um die Folgen des Klimawandels abzufedern statt anzufeuern? ?
Man kann den Eindruck gewinnen, dass die Gefahr nicht immer hinreichend ernst genommen wird. Anders ist es nicht zu erklären, dass in den letzten Jahren tausende neuer Gebäude in Gefahrengebieten errichtet wurden. Im Wasserhaushaltsgesetz steht auch, dass jeder Hausbesitzer verpflichtet ist, Vorsorge gegen Überschwemmungen zu treffen. Die Versicherer müssen aber immer wieder feststellen, dass dieser Pflicht nicht nachgekommen wird - auch nicht in exponierten Gebieten. Dabei gäbe es schon jetzt viele Möglichkeiten, sich zu schützen, etwa durch druckfeste Fenster. Darüber hinaus gibt es in der Musterbauverordnung bis heute keine Verpflichtung zur Klimafolgenanpassung. Und auch der Bauantrags- und -Genehmigungsprozess kennt keine wirkliche Pflicht, den Naturgefahrenkatalog vor Ort zu studieren und entsprechende Vorsorge zu treffen. Wobei das für Bauherren zugegebenermaßen nicht einfach ist.
Die Länder verfügen über viele Gefahrenkarten, aber die sind für Laien nicht immer leicht zu finden bzw. zu verstehen. Vor diesem Hintergrund brauchen wir endlich ein bundesweit einheitliches Naturgefahrenportal, in dem jeder im Internet konkret für seinen Wohnort nachschauen kann, wie hoch die Gefährdung durch Naturgefahrenereignisse ist und worin sie besteht. Derzeit sind wir, die Versicherer, oft die Buhmänner. Wir überbringen die schlechte Nachricht, indem wir hohe Prämien verlangen, wenn ein Gebäude gefährdet, aber nicht vernünftig gesichert ist. Dann ist es für die Bauherren zu spät. Aber wir müssen nun einmal Prämien nehmen, die dem Risiko vor Ort entsprechen.
Welche vorsorglichen größeren baulichen Schutzmaßnahmen lassen sich im privaten Wohnungsbau vom Bauherren/Architekten selbst konkret treffen ?
Große präventive Wirkung haben vor allem individuelle Präventionsmaßnahmen, die auch in das Bauordnungsrecht einfließen sollten. Ganz praktisch heißt das, Abwasserkanäle mit Rückstausicherung ausstatten, wasserdruckdichte Fenster verbauen und Schwellen vor Kellertreppen und Garageneinfahrten anlegen, die das Eindringen von Oberflächenwasser verhindern können.
Wenn das Wasser kommt, kann eine Rückstauklappe dem Haus viel Schaden ersparen. Bei einer Unwetterwarnung sollte man aber lieber nochmal prüfen, ob sie auch funktionsfähig ist.
Die Pflicht zu resilienten Baumaterialien ließe Gebäude gegen Gefahren wie Sturm, Hagel und Wasser viel besser standhalten. Wir müssen jedoch erleben, dass sich vor allem moderne, wärmegedämmte Neubauten bei Hochwassern vollsaugen und nur sehr schwer zu trocknen sind. Auch Hagelschlag richtet bei diesen Häusern an den Wärmedämmfassaden größere Schäden an als an ungedämmten.
Wie lässt sich die Flächenversiegelung beim privaten Wohnungsbau abfedern oder nachträglich verbessern ?
In Deutschland regeln das Raumordnungsgesetz und Flächennutzungspläne, welche Flächen bebaut werden dürfen. Um weiterer Flächenversiegelung vorzubeugen, sollte bei Baugenehmigungen immer eine verpflichtende Klima-Gefährdungsbeurteilung erfolgen. Wer baut, sollte Schutzmaßnahmen gegen mögliche Überschwemmungen mit einplanen und zugleich möglichst viele Flächen erhalten, auf denen Wasser versickern kann. Zur Vorsorge zählt auch ein umfassender Versicherungsschutz.
