Berlin - Bei der Suche nach Handwerkern sollte man Preis und Leistung abwägen. „Um die Anfahrtkosten in Grenzen zu halten, ist es ratsam, eine Firma in der Nähe zu suchen“, sagt Wolfgang Rink von der Handwerkskammer Berlin.

Er empfiehlt, mehrere Angebote einzuholen. „Über eine Suchmaschine, die örtliche Handwerkskammer oder die Innungen findet man Handwerker“, so Rink. Besonders bei umfangreicheren Arbeiten erleichtern Kostenvoranschläge mehrerer Firmen die Entscheidung. „Zwei bis fünf sollte man schon anfordern, wenn es ein größeres Projekt ist“, rät Rink. Doch Kostenvoranschläge sind nicht immer gratis. „Kunden sollten unbedingt vorher fragen, ob und wie viel sie kosten“, rät Josina Starke von der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Sie sollten alle notwendigen Positionen wie Leistungsbeschreibung, Ar­beits­zeit, Materialkosten, Preis und eventuelle Fahrtkosten enthalten.

„Kostenvoranschläge sind nicht verbindlich, das wissen viele Verbraucher nicht“, sagt sie. Aber der Handwerker dürfe bis circa 15 Prozent von seiner Kalkulation abweichen, ohne den Kunden vorher zu informieren. Wird es am Ende wesentlich teurer als vorgesehen, muss der Handwerker den Kunden aber aufklären. Dieser kann dann gegebenenfalls den Vertrag kündigen.

„Der Auftraggeber kann selbst viel dazu beitragen, dass die Kostenvoranschläge realistisch sind“, meint Starke. „Indem er möglichst genau formuliert, was der Handwerker machen soll, und das möglichst vorab mit ihm bespricht, erleichtert er die Kalkulation.“ Denn häufig wird ein Auftrag teurer, weil während der Arbeiten noch zusätzliche Wünsche berücksichtigt werden.

Da Firmen unterschiedlich kalkulieren, ist es für den Kunden oft nicht einfach, Angebote und Kostenvoranschläge zu beurteilen. Sich nur auf den Angebotspreis zu verlassen, ist keine gute Idee. „Unternehmer wissen, dass Kunden die Auftragsvergabe oft ausschließlich vom Angebotspreis abhängig machen. Die Leistungsbeschreibung wird oft gar nicht genau gelesen, in der Annahme, dass das Angebot alle erforderlichen Leistungen beinhaltet“, sagt Michael Sattler, Fachanwalt im Verband Wohneigentum. „Diese Erwartungshaltung wird nicht selten enttäuscht.“

Außerdem gibt es vertragliche Details, die der Laie meist nicht kennt. Wird ein Einheitspreis von 25 Euro pro Quadratmeter für das Streichen einer geschätzt 40 Quadratmeter großen Wand vereinbart, muss der Kunde mehr bezahlen, wenn die Wand größer ist. Gut überschaubar ist ein Pauschalpreis. Es muss aber explizit vereinbart werden, dass die gesamte Leistung zu diesem Preis erbracht wird. Vorsicht ist bei Stundenlöhnen geboten. „Es besteht die Gefahr, dass der Handwerker die Arbeiten bewusst verzögert“, erklärt Sattler.