Düsseldorf - Wer ein Doppelhaus baut mit einem zweiten Haushalt Wand an Wand, der hat den Komfort eines Eigenheims mit Garten, aber wesentlich geringere Kosten als bei einem freistehenden Einfamilienhaus. Doch es gibt auch Nachteile. Eine Abwägung:

 Vorteile: Zwei Häuser können auf einem relativ kleinen Grundstück untergebracht werden. „Denn der bei Einzelhäusern geforderte Abstand zur Grundstücksgrenze entfällt an einer Seite“, erklärt Christof Rose von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen. So lässt sich an den Grundstückskosten sparen.

Wer sich zudem einen Partner sucht, mit dem er sich gut versteht, kann die Kosten weiter senken. „Der Bau- und Planungsprozess läuft wesentlich effizienter, wenn beide Bauherren gemeinsam agieren“, sagt Christoph Windscheif vom Bundesverband Deutscher Fertigbau. „Der Bagger für die Erdarbeiten muss nur einmal anrücken, Bauteile und Material können für beide Häuser gemeinsam angeliefert werden, die Erschließungskosten werden geteilt.“ Die gemeinsame Wand hilft beim Energiesparen. „Doppelhäuser sind in der Regel effizienter als einzeln stehende Gebäude“, erklärt Windscheif.

 Nachteil: Das könnte die große Nähe zu den unmittelbaren Nachbarn sein. „Man sollte schon beim Bau und der Gestaltung des Außenbereichs genügend Rückzugsmöglichkeiten einplanen“, rät Rose. Selbst wenn die Familien beim Einzug beste Freunde sein mögen oder sogar Verwandte nebeneinander wohnen – wichtig sei, eine gewisse Privatsphäre für beide Seiten zu schaffen.

 Rechtliche Lösung: Entscheidend ist eine klare Regelung der Eigentumsverhältnisse. Klassischerweise teilen sich beide Bauherren das Grundstück auch als Eigentümer. „Jeder kauft seine Hälfte und lässt sie ins Grundbuch eintragen“, erklärt Gabriele Heinrich vom Verein Wohnen im Eigentum. Auf diese Weise ist jeder sein eigener Herr auf seinem Grund und Boden. Heinrich warnt davor, das Grundstück juristisch nicht zu teilen, sondern Grundstück und Gebäude als Wohnungseigentümergemeinschaft einzutragen. Denn jeder Partner braucht dann immer die Zustimmung des anderen, wenn er etwas an seiner Hälfte verändern will.

 Gestalterische Lösung: Meist besteht ein Doppelhaus aus zwei Hälften mit getrennten Eingängen, gleichen Fassaden, symmetrisch angeordneten Fenstern und einem durchgehenden Dachstuhl. Doppelhäuser müssen zwar nach dem Baurecht insgesamt einheitlich erscheinen. Doch Abweichungen in der Fassadengestaltung, in der Geschossanzahl und in der Breite sind durchaus möglich. Auch müssen sie nicht zwingend mit der Seitenwand aneinander stehen.