ZETEL - 55 Minuten hat die konstituierende Sitzung des Zeteler Gemeinderates am Mittwochabend in der Haupt- und Realschule gedauert. Dabei ging es in erster Linie um die Besetzung von Gremien. Das Los musste über den achten Sitz im Verwaltungsausschuss (VA) entscheiden. Ratsvorsitzender Bernd Pauluschke zog ein Papier mit dem Namen der UWG aus dem Briefumschlag. Heiner Haesihus wird die UWG im VA vertreten. Den Grünen bleibt damit nur ein Grundmandat im VA. Wilhelm Wilken darf nicht mit abstimmen. Dem VA gehören ferner die fünf SPD-Mitglieder Fred Gburreck, Eckhard Lammers, Heinrich Meyer, Angela Röbke und Bernd Pauluschke an, von der CDU (zwei Sitze) Jörg Mondorf und Jürn Müller. Ferner sitzt Heiner Lauxtermann als Bürgermeister im Verwaltungsausschuss.
Der Ratsvorsitzende Bernd Pauluschke wurde ohne Gegenstimme bei neun Enthaltungen wiedergewählt. Bei der Entscheidung über seinen Stellvertreter beantragte die CDU geheime Abstimmung und schickte Claus Eilers ins Rennen gegen Angela Röbke (SPD). Sie erhielt 17 Stimmen, er zwölf. Dagegen wurden die beiden stellvertretenden Bürgermeister Fred Gburreck und Eckhard Lammers mit großer Mehrheit bei einer beziehungsweise zwei Enthaltungen wiedergewählt.
Bürgermeister geht herum
Unkonventionell war übrigen zu Beginn der Ratssitzung, die vom Ratsältesten Walter Genske (71) eröffnet worden war, die Verpflichtung der Ratsmitglieder. Der Bürgermeister ging nach der Pflichtenbelehrung zu jedem Ratsmitglied und gab ihm die Hand.
Sechs Fachausschüsse mit je neun Personen gibt es im Gemeinderat. Sie werden von folgenden Ratsmitgliedern geleitet: Schul-, Jugend- und Sozialausschuss: Christian Keller (SPD), Wirtschafts-, Finanz- und Feuerschutzausschuss: Fred Gburreck (SPD), Sport-, Kultur- und Tourismusausschuss: Angela Röbke (SPD), Bau- und Wegeausschuss: Walter Genske (SPD), Marktausschuss: Bernd Fahrenhorst (CDU), Umwelt- und Planungsausschuss: Bernd Pauluschke (SPD).
Beschäftigen musste sich der Gemeinderat mit zwei Wahleinsprüchen, die auf Vorschlag der Verwaltung einstimmig als unbegründet abgelehnt wurden (NWZ
berichtete). In dem einen Fall sah sich ein Neuenburger in seiner Menschenwürde verletzt, da auf den ausgegebenen Stimmzetteln zur Kommunalwahl lediglich Name und Vorname der jeweiligen Kandidaten und Kandidatinnen aufgeführt waren, nicht aber der Zusatz „Herr“, beziehungsweise „Frau“.Wahlwerbung vor Eingang
Im zweiten Fall hatte ein Zeteler bemängelt, dass er durch die Gemeinde massiv an der Durchführung von Wahlwerbung gehindert worden sei. Deshalb sei das Ergebnis für ihn als Kandidat für Die Linke negativ beeinflusst worden. Der Einspruch sei unbegründet, so die Verwaltung, der Betreffende habe seine Wahlwerbung im unmittelbaren Zugang zum Bürgerbüro betrieben. Er sei daraufhin gebeten worden, den Eingangsbereich zu verlassen.
