Delmenhorst/Oldenburg/Wilhelmshaven - Der unter Mordverdacht stehende Ex-Krankenpfleger Niels H. könnte noch mehr Menschen auf dem Gewissen haben als bislang angenommen. Wie am Mittwoch bekannt wurde, blieb er Ende 2006 nach seiner ersten Verurteilung auf freiem Fuß und arbeitete weiter als Pfleger – möglicherweise bis Mai 2009. Die Polizei überprüft derzeit Sterbefälle im Pauline-Ahlsdorff-Haus in Wilhelmshaven, wo H. von Januar bis Juli 2008 tätig war. „Aus unserer Sicht gab es keine Auffälligkeiten“, sagte Thomas Elsner von der Arbeiterwohlfahrt Weser-Ems, zu der das Altenheim gehört, der NWZ.
Hintergrund: Berufsverbot konnte Niels H. nicht stoppen, Nordwest-Zeitung, 18. Dezember 2014
Chronik: Warum stoppte niemand Niels H.?
Das Landgericht Oldenburg hatte Niels H. im Dezember 2006 wegen versuchten Totschlags an einem Patienten im Klinikum Delmenhorst zu einer Gefängnisstrafe von fünf Jahren und einem Berufsverbot verurteilt. Weil das Urteil wegen eines Revisionsverfahrens nicht rechtskräftig wurde, blieb das Berufsverbot wirkungslos. H. blieb auf freiem Fuß.
Spezial mit Berichten zum Krankenpflegerprozess
Im Juni 2008 wurde Niels H. schließlich zu siebeneinhalb Jahren Haft und lebenslangem Berufsverbot verurteilt. Im Mai 2009 trat er seine Haft an. Wo er bis dahin gearbeitet und gelebt hat, das untersucht die Soko „Kardio“.
Unterdessen hat die Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg ein Disziplinarverfahren gegen den Leitenden Oberstaatsanwalt Roland Herrmann eingeleitet – wegen möglicher Versäumnisse bei den Ermittlungen gegen H.
