REGENSBURG - REGENSBURG/DPA - Nach dem Fund zweier Babyleichen in einer Regensburger Reihenhaussiedlung ermittelt die Polizei wegen Tötungsverdachts gegen die Eltern der Neugeborenen. Die Ermittler vermuten, dass die Eltern die Zwillinge unzureichend versorgt hatten.
Nach Polizeiangaben von gestern wurden die Leichen am Mittwoch im Garten eines Wohnhauses entdeckt, das die heute 30 Jahre alte Mutter und ihr inzwischen von ihr getrennt lebender 36 Jahre alter Ehemann früher gemeinsam bewohnten. Die Eltern wurden zunächst festgenommen, nach ihrer Vernehmung aber wieder auf freien Fuß gesetzt.
Die Kinder waren im Mai 2005 zur Welt gekommen und nach Einschätzung der Ermittler kurz nach der Geburt gestorben. Die Todesursache sollen Gerichtsmediziner nun mit Hilfe einer Obduktion klären. Die Ergebnisse können einige Tage auf sich warten lassen. Möglicherweise sind die Säuglinge verdurstet.
Das Geschlecht der Neugeborenen konnte zunächst nicht festgestellt werden. Die Polizei hatte die Suche nach den Leichen nach einem Hinweis aus dem Bekanntenkreis der Eltern eingeleitet. In dem Haus wohnt heute nur noch der 36-Jährige.
Der Vater hatte die toten Kinder nach Erkenntnissen der Ermittler damals im Garten begraben. In Interviews gab der Mann an, es habe sich um Fehlgeburten gehandelt.
Seine Frau habe die Kinder in der Badewanne tot zur Welt gebracht, sagte der 36-Jährige einem Fernsehsender. Er selbst sei zu dieser Zeit nicht im Haus gewesen. Seine Frau habe ihn später gebeten, die Kinder im Garten zu beerdigen. Sie habe nicht gewollt, dass er zur Polizei gehe. Der Mann geht nach eigenen Angaben davon aus, dass es sich lediglich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, da die Babys bei der Geburt bereits tot gewesen seien. Er halte das Vergraben nicht für moralisch verwerflich, sagte er im Interview in der Sendung „17.30 live für Bayern“.
Die Kriminalpolizei bestätigte die Aussagen des Mannes nicht und wollte zunächst auch keine Angaben über den Inhalt der Vernehmungen des Paares machen. Die Staatsanwaltschaft sah keine Fluchtgefahr und beantragte deshalb auch keinen Haftbefehl.
