STUTTGART - Das Stuttgarter OLG will die früheren RAF-Terroristen Siegfried Haag und Roland Mayer mit Beugehaft zwingen, Licht ins Dunkel um die Terroranschläge von 1977 zu bringen. Beide hätten kein Recht, im Prozess gegen Verena Becker die Auskunft zu verweigern, entschieden die Richter und ordneten bis zu sechs Monate Ordnungshaft an. Ins Gefängnis müssen Haag und Mayer zunächst trotzdem nicht: Das Gericht will warten, bis der Bundesgerichtshof die Sache endgültig geklärt hat.