RASTEDE - Erfahrung im Einzelhandel hat sie genug gesammelt, den Umgang mit Menschen kennt sie auch aus der Selbstständigkeit. Die Rasteder Sonnenbank an der Anton-Günther-Straße in Rastede hatte Veronika Autzen einst geführt, bis zur Trennung von ihrem Mann. Als „Single“ ließ sich von dem Betrieb kaum leben. Und als „Ihr Platz“ in Rastede schloss, verbunden mit dem Verlust des Arbeitsplatzes für viele Rasteder, war die Sonnenbank nicht mehr zu halten. Das war vor fünf Jahren – und seitdem sucht die heute 60-Jährige verzweifelt Arbeit: keinen 1-Euro-Job, der für sie „eher Arbeitsplätze vernichtet“, sondern, eine reelle Beschäftigung. Gejobbt hat sie in einer Spielhalle, der ältesten in Oldenburg, sie in einem Verkaufswagen Suppe gekocht, hat zwischenzeitlich eine Anstellung als Verkäuferin in einem Oldenburger Textilhaus gefunden – angebliche Sparmaßnahmen „von oben“, wieder arbeitslos. „Zu alt für den Job“, bedauerten ihre Kolleginnen.

Bitten und Betteln

Um überhaupt Zuwendungen von der Arbeitsverwaltung erhalten zu können, hatte sie zuvor für sieben Monate eine Betreuungsbeschäftigung in einem Rasteder Kindergarten erhalten, „wo ich auch gerne geblieben wäre, aber da half alles Bitten und Betteln nichts“. Sogar den niedersächsischen Ministerpräsidenten Christian Wulff, den sie durch einen Zufall auf einer Veranstaltung in Cuxhaven traf, sprach sie an: eine Antwort erhielt sie nicht.

Empört


Um wenigstens für ein paar Stunden wieder einer Beschäftigung nachgehen zu können, bewarb sie sich bei der NKD-Filiale in Rastede als Aushilfe für die Inventur und wurde abgelehnt. Die Begründung: Der Aufwand, der bei Hartz-IV-Empfängern betrieben werden müsse, sei zu groß. Das empörte Veronika Autzen denn doch über die Maßen: „Jede andere Begründung hätte ich akzeptiert, aber das ist diskriminierend“.

Das Unternehmen hält dagegen, dass es als Textildiscounter und wirtschaftlich agierendes Unternehmen auf die Kosten achten müsse. Damit die Aushilfen – bei der Inventur 27 000 Kräfte zusätzlich – einen adäquaten Lohn für ihre Arbeit bekommen, müsse der Zeit- und Kostenaufwand möglichst gering gehalten werden. Eine schlanke und einfache Form der Anmeldung und Abrechnung sei zum Beispiel bei Schülern, Studenten, Hausfrauen oder Rentnern möglich, die sozialversicherungsfrei arbeiten und vor Ort ihren Lohn erhielten, der vom Unternehmen – wie vom Gesetzgeber verlangt – pauschal versteuert werde. Bei Personen, die Leistungen vom Staat beziehen, sei diese in der Abrechnung vereinfachte Form der Beschäftigung „leider verboten, ein Umstand, den wir bedauern, denn wir würden sehr gern beispielsweise auch Hartz-IV-Empfänger bei der Inventur und bei der Beilagenverteilung beschäftigen“. Diese Personen unterlägen der vollen Beitragspflicht in der Sozialversicherung: „Es entstehen

uns hierdurch sowohl ein größerer Aufwand für die Abrechnung (inkl. An- und Abmeldung im Abrechnungsprogramm, Stammdatenpflege, der Ermittlung der Sozialversicherungsbeiträge, Überweisung des Lohns etc.) als auch finanzielle Nachteile“.

Wunsch erfüllen

Veronika Autzen ist klar, dass die Aushilfe ihr auch nur kurz geholfen hätte, „aber es wäre eine Möglichkeit gewesen, einmal wieder zu arbeiten, eigenes Geld zu verdienen, um mir einmal einen Extra-Wunsch zu erfüllen. Doch der Hartz-IV-Empfängerin geht es nicht nur ums Geld, sondern auch und vor allem darum, als arbeitender Mensch wieder zur Gesellschaft zu gehören – aus der ich mich schon ausgestoßen fühle“. Und auch „das Gefühl, gebraucht zu werden“, fehlt ihr. Und dass jemand mit 60 Jahren zu alt für den Beruf ist, lässt sie auf gar keinen Fall gelten. Von der Erfahrung, die ein älterer Mensch mit bringe, könne jedes Unternehmen profitieren.