Oldenburg - Welche Organe nach dem Hirntod eines Patienten ausreichend funktionsfähig und für eine Transplantation geeignet sind, muss in jedem Einzelfall mittels genau festgelegter Untersuchungen festgestellt werden. Dessen ungeachtet gibt es im Rahmen der Intensivtherapie oft schon in der letzten Lebensphase belastbare Hinweise zum Zustand möglicher Spenderorgane. Wenn diese Voraussetzung gegeben und die Zustimmung zur Organspende eindeutig dokumentiert ist, können für eine Transplantation geeignete Organe mit medizinischen Maßnahmen nach einem Hirntod noch für einige Zeit funktionsfähig gehalten werden.

Im weiteren Verfahren informiert der Transplantationsbeauftragte der Klinik den für die Region zuständigen DSO-Koordinator, der das Untersuchungsverfahren begleitet und kontrolliert. Die Untersuchung des Spenders und seiner Organe dient dem Schutz der Empfänger und wird nach den Richtlinien der Bundesärztekammer sichergestellt. Konkret bedeutet das, dass etwa bei der Leber, dass der Ist-Zustand des Organs mittels Laborwerte, einem Ultraschall-Check sowie wenn nötig auch einem CT abgeklärt wird. Auf dieser Grundlage entscheidet letztlich der DSO-Koordinator, ob die Untersuchungen ausreichend sind. Die Ergebnisse werden dann in das digitale Eurotransplant-Netz eingegeben.