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nordwest-zeitung

Oberverwaltungsgericht Lüneburg verhandelt So geht’s beim Gewerbegebiet „Sannumer Straße Nord“ in Huntlosen weiter

Im geplanten Gewerbegebiet an der Sannumer Straße in Huntlosen will sich der Bio-Großhandelsbetrieb Kornkraft ansiedeln. Doch gegen den Bebauungsplan wurde geklagt – nun verhandelte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg.

Im geplanten Gewerbegebiet an der Sannumer Straße in Huntlosen will sich der Bio-Großhandelsbetrieb Kornkraft ansiedeln. Doch gegen den Bebauungsplan wurde geklagt – nun verhandelte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg.

Archiv/Koopmeiners

Huntlosen/Lüneburg - Gegen den Bebauungsplan Nr. 131 „Sannum – Gewerbegebiet Sannumer Straße Nord“ der Gemeinde Großenkneten zur Erweiterung des Bio-Großhandelsbetriebs Kornkraft wurde geklagt: Jetzt hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg am Donnerstag über die Normenkontrollanträge verhandelt. Dabei wurde allerdings kein Urteil gefällt, berichtet Großenknetens Erster Gemeinderat Horst Looschen im Gespräch mit unserer Redaktion. Wie berichtet, hatte sich Kornkraft den größten Teil der Gewerbeflächen gesichert und will dort zunächst ein Leergut- und Tiefkühllager errichten. Später ist auch eine Verlegung des ganzen Betriebes von Hosüne nach Sannum geplant.

Das OVG beschäftigte sich nun mit zwei Anträgen auf ein Normenkontrollverfahren. Antragsteller sind Eigentümer zweier Wohngrundstücke, die in unmittelbarer Nachbarschaft zum Plangebiet liegen. Sie fürchten insbesondere eine höhere Lärmbelästigung. Den ersten Antrag zogen die Antragsteller noch während der Verhandlung zurück, weil fraglich war, ob sie überhaupt antragsberechtigt waren. Der zweite Antrag wurde weiter verhandelt: Dort hatten die Antragsteller Mängel beim Bauleitverfahren der Gemeinde gesehen und gefordert, dass sich Kornkraft nicht in Huntlosen, sondern in Ahlhorn ansiedeln sollte, da dort bereits Gewerbeflächen vorhanden seien. Das sah das OVG aber nicht so, fasst Looschen zusammen.

Mängel gesehen

Das OVG sah aber Mängel im Bauleitverfahren, in dem die Gemeinde Fehler gemacht habe: So habe diese zum Beispiel die Baugrenze verschoben, sodass weniger Baufläche zur Verfügung gestanden habe – was eigentlich im Sinne der Kompensation geschehen sei, so Looschen. Das Gericht bemängelte hier, dass dies nochmal öffentlich hätte ausgelegt und die Öffentlichkeit beteiligt werden müssen.

Wie Looschen erklärt, hat die Gemeinde nun drei Monate Zeit, sich mit den Antragstellern an einen Tisch zu setzen, um einen Vergleich zu erreichen. Wenn das erfolgreich ist, wird der Normenkontrollantrag zurückgezogen, und der Gemeinde bleibt ein Heilungsverfahren erspart. Dieses ist ein Bauleitplanverfahren mit öffentlicher Auslegung, bei dem erneut Einwände erhoben werden können und das mindestens ein Dreivierteljahr dauern würde. Wenn keine Einigung erzielt wird, muss das OVG ein Urteil sprechen, erläutert Looschen.

Der Erste Gemeinderat ist aber sicher, dass eine Ansiedlung von Kornkraft in Huntlosen auf kurz oder lang nicht mehr verhindert werden kann, da dafür die festgestellten Mängel im Bauleitverfahren zu klein seien. So habe das OVG beim Thema Lärmbelästigung keine Fehler der Gemeinde gesehen: Diese hatte ein Lärmgutachten mit bestimmten Lärmkontingenten für die einzelnen Betriebe erstellen lassen, die die Antragsteller als viel zu hoch angesetzt bezeichneten. Dem folgte das OVG aber nicht, so Looschen.

Zeit gewinnen

Damit die Antragsteller – dies sind zwei Paare und ihr Rechtsbeistand – ihren Normenkontrollantrag zurücknehmen, würde ihnen die Gemeinde entgegenkommen, zum Beispiel beim Errichten eines Sichtschutzes oder eines Lärmschutzwalls. Looschen hofft auf eine gütliche Einigung, damit die Gemeinde Zeit gewinnen könne und es beim Gewerbegebiet weitergehen könne. An den Einigungsgesprächen nehmen voraussichtlich neben Looschen selbst auch Bürgermeister Thorsten Schmidtke und ein Rechtsbeistand sowie Vertreter von Kornkraft teil.

Der B-Plan „Gewerbegebiet Sannumer Straße Nord“ wurde in der Vergangenheit zwar beschlossen, da dieser aber nun beklagt wurde, hat eine Erschließung noch nicht stattgefunden. „Wir wollten keine Fakten schaffen“, so Looschen. Man habe die Gerichtsentscheidung abwarten wollen und werde jetzt auch noch die Verhandlungsgespräche abwarten, bevor mit der Erschließung begonnen wird.

Neele Körner
Neele Körner Redaktion Wildeshausen