Landkreis Aurich - Die Gewässerunterhaltung und hier konkret der 2. Änderungsentwurf der Verordnung über Schau und Unterhaltung der Gewässer dritter Ordnung war am Montag Thema im Kreis-Umweltausschuss. Dazu gehören zum Beispiel Gräben, die Privatgrundstücke voneinander trennen. Wie dazu André Goldenstein, Untere Wasserbehörde, erklärte, gehe es im Kern darum, dass diese Gräben so unterhalten werden, dass das Wasser ungehindert abfließen kann.
Vorgeschrieben ist unter anderem, dass ein ein Meter breiter Randstreifen freigehalten werden muss, um die Pflege des Grabens zu ermöglichen. Es hieß, dass seitens der Behörde „mit Augenmaß“ kontrolliert wird, es aber keinen Bestandsschutz für in der Vergangenheit am Böschungsrand errichtete Zäune oder Gartenhäuser gibt. Ein Problem seien zudem illegale Verrohrungen und Uferbefestigungen.
Die Gewässerschau wird von den Kommunen organisiert, die diese Aufgabe in der Regel an einen „Schaubeauftragten“ übertragen, der Mängel protokolliert. Der betroffene Grundstückseigentümer oder Anlieger wird durch die Gemeinde informiert. Binnen zwei Wochen hat er dann die Mängel zu beseitigen. Geschieht dies nicht, übernimmt die Untere Wasserbehörde des Landkreises diese Aufgabe. Eine Leistung, die dem Betroffenen dann in Rechnung gestellt wird.
Goldenstein machte deutlich, dass gesetzliche Änderungen die Anpassung der Verordnung von 1986 erforderlich machten. Die meisten Kommunen würden Gewässerschau bereits so handhaben, wie es jetzt im neuen Papier vorgegeben wird, so Goldenstein. Die jüngsten Überschwemmungen und die Tatsache, dass in Zukunft vermehrt mit Starkregen gerechnet werden müsse, erforderten eine konkretere Aufgabenbeschreibung und eine genauere Schau.