Borkum - Der Gästebeitrag auf der Insel Borkum war großes Thema im Borkumer Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen. Die drängendste Frage: Sollte der Beitrag erhöht werden, um ein drohendes Finanzloch bei der Nordseeheilbad Borkum GmbH zu vermeiden? Das Ergebnis: Im Jahr 2025 wird der Gästebeitrag nicht erhöht und bleibt bei 4,80 Euro pro Übernachtung und Erwachsenem. Um diesen Betrag stabil zu halten, sind jedoch erhebliche Einsparungen notwendig – insgesamt rund 3,5 Millionen Euro.
Die Kostenkalkulation berücksichtigt dabei einen Zeitraum von drei Jahren: das abgeschlossene Jahr 2023, das laufende Jahr 2024 mit kumulierten Zahlen sowie eine Schätzung für das kommende Jahr 2025, wobei Inflation und hohe Energiekosten bei der Kalkulation negativ ins Gewicht fallen. Unklar ist zudem, wie der Beitrag steuerlich behandelt wird, was für zusätzliche Unsicherheit sorgt. Die Stadt Borkum und die Nordseeheilbad Borkum GmbH (NBG) suchen deshalb nach weiteren Einsparpotenzialen.
Fehlbetrag wird über drei Jahre ausgeglichen
Wie Bürgermeister Jürgen Akkermann erklärte, ist „die Berechnung keine exakte Wissenschaft. Die 3,5 Millionen Euro stehen im Prinzip im Raum durch die hohe Summe von 2017 bis 2023, die aufgrund der Großbetriebsprüfung entstanden ist.“ Doch der Fehlbetrag von 3,5 Millionen Euro sei relativ zu sehen, da er nicht zu 100 Prozent in diesem Jahr eingespart, sondern innerhalb des dreijährigen Turnus ausgeglichen werden kann. „Trotzdem sollten wir jetzt tätig werden, denn wir wissen nicht, was uns nächstes Jahr erwartet.“
Zugleich betonte er, dass sich die Nordseeheilbad Borkum GmbH in Kooperation mit der Stadt bereits intensiv mit Einsparoptionen beschäftigt habe und man gemeinsam auf einem guten Weg sei. „Mit den Bestrebungen der NBG hinsichtlich Einsparungen können wir insgesamt gut leben, ohne dass darunter der Tourismus leiden wird“, sagte Akkermann.
Qualität der touristischen Angebote soll nicht leiden
Beim Sparkurs stehen in erster Linie nicht die touristischen Angebote, sondern beispielsweise die Prognose der Übernachtungen, Energiekosten und die Personalkostenansätze im Fokus. So betonten Bürgermeister wie Parteien gleichermaßen, dass trotz notwendiger Kostensenkungen die Qualität der touristischen Angebote nicht leiden soll. Der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen hat einstimmig der vorgeschlagenen Änderungssatzung zugestimmt, die auch eine Anpassung des Verteilschlüssels beinhaltet. So können künftig Überschüsse aus dem Tourismusbeitrag für touristische Einrichtungen verwendet werden.
Zweitwohnungssteuer
2024 wurde die Zweitwohnungssteuer neu berechnet und vom Verwaltungsgericht Oldenburg bestätigt. Die neue Regelung betrifft über 1.600 Steuerpflichtige, außer jene, die eine vertraglich festgelegte Miete zahlen. Ab 2025 wird dadurch ein Einnahmeplus von rund 731.300 Euro erwartet, was Gesamteinnahmen von etwa 2,65 Millionen Euro bedeutet.
Der derzeitige Steuersatz liegt bei 21 Prozent, was etwa 126.000 Euro pro Prozentpunkt entspricht. Ein Vorschlag sieht vor, den Steuersatz von 2026 bis 2028 jährlich um einen Prozentpunkt zu erhöhen. Die Verwaltung will diesen Vorschlag im Dezember 2024 dem Rat zur Entscheidung vorlegen, bei Bedarf folgt eine Beratung im Frühjahr 2025.