Wildeshausen - Seit November muss sich ein Anwalt aus Wildeshausen vor dem Landgericht Oldenburg wegen gewerbsmäßigen Betrugs verantworten (Az.: (4 KLs 32/23). In den ersten sechs Verhandlungstagen kamen bereits eine Reihe von Fällen ans Licht, die den Angeklagten alles andere als gut aussehen lassen. Am siebten Verhandlungstag sagte in dieser Woche ein Zeuge aus, dessen Fall der Betrugsserie die Krone aufsetzt.
Hauskauf geplant
Der Zeuge und der Angeklagte kannten sich von der Schule her, beide hatten im selben Jahr Abitur abgelegt. 2019 wollte der Zeuge ein Grundstück kaufen und suchte einen Notar. Er wandte sich an den Angeklagten und bat, den Vater, der in derselben Kanzlei tätig ist, dafür zu gewinnen. Dass die Notarzulassung des Vaters 2018 bereits ausgelaufen war, wusste der Zeuge nicht.
Angeklagter prüft Vertrag
Der Angeklagte klärte seinen Schulfreund auch nicht darüber auf, sondern ließ ihn in seinem Glauben. Er riet dem Zeugen davon ab, den Vertrag von seinem Vater beurkunden zu lassen. Begründung: Sollte es im Zusammenhang mit dem Grundstücksgeschäft zu einem Rechtsstreit kommen, könne er – der Angeklagte – den Zeugen schlechte vertreten. Der Vertrag solle besser von einem anderen Notar beurkundet werden. Stattdessen vereinbarten die beiden Männer, dass der Angeklagte den Kaufvertrag des Zeugen juristisch prüft.
Geschäft geht über die Bühne
So geschah es: Der Vertragsentwurf kam zum Zeugen zurück mit einigen Änderungsvorschlägen, die jedoch nicht in den endgültigen Vertrag einflossen. Der Hauskauf ging bei einem Wildeshauser Notar geräuschlos über die Bühne; alle waren zufrieden.
Rechtsschutzversicherung meldet sich
Drei (!) Jahre später meldete sich der Rechtsschutzversicherer beim Zeugen und hatte Gesprächsbedarf. Es stellte sich heraus, dass der Angeklagte insgesamt 20.000 Euro von der Versicherung eingestrichen hatte. Der Anwalt hatte behauptet, der Hausverkäufer habe Probleme gemacht, der Verkauf müsse gerichtlich erstritten werden. Der Zeuge berichtete vor Gericht, er sei aus allen Wolken gefallen. Es habe niemals auch nur daran gedacht, den Verkäufer zu verklagen. Aber das war noch nicht alles: Obwohl es nie einen Prozess gegeben hatte, meldete der Angeklagte der Versicherung, er müsse in Berufung gehen – und bitte um Kostenzusage.
Gönnerhaftes Schreiben
Der Zeuge berichtete, er sei wie vom Donner gerührt und habe einen Anwalt eingeschaltet. Dem Angeklagten habe er aber lediglich mitgeteilt, dass seine Rechtsschutzversicherung Klärungsbedarf habe. Der Angeklagte zahlte der Versicherung daraufhin zu Unrecht erhaltenes Geld zurück und schickte dem Zeugen eine Rechnungsaufstellung. Weil ja die Versicherung leider nicht für den Fall zahle, müsse er nun selbst für die Kosten aufkommen. Aber man kenne sich so gut, daher verzichte er auf die Bezahlung, schrieb der Angeklagte dem Zeugen gönnerhaft. Es ging um rund 5200 Euro. Der Zeuge berichtete, er habe den Brief als Aufforderung verstanden, die Sache nun auf sich beruhen zu lassen. Doch der Versuch ging fehl. Der Anwalt, den der Zeuge hinzugezogen hatte, zeigte den Angeklagten an.