Oldenburg - Nach dem Tod eines nahen Familienmitglieds steht für die Angehörigen eine schwere Zeit an. Nicht nur die Emotionen wollen verarbeitet werden, auch organisatorisch ist viel zu tun. Für zwei Brüder, die gebürtig aus Oldenburg stammen, war diese Zeit jetzt noch etwas turbulenter. Sie wissen bis zum heutigen Tag nicht, was ihr Vater ihnen vererbt hat. Sein Testament war im Amtsgericht Oldenburg hinterlegt und konnte aufgrund eines Schimmelbefalls nicht geöffnet werden.
Gefährlicher Schimmel
Dass es dieses Testament überhaupt gibt, erfuhren Alexander-Martin Koch und sein Bruder, als sie nach dem Tod ihres Vaters im September einen Erbschein beantragen wollten. Sie wollten das Dokument dann im Oktober eröffnen lassen – das jedoch war nicht möglich. Der Antrag könne leider nicht zeitnah bearbeitet werden.„Aufgrund eines gesundheitsgefährdenden Schimmelpilzbefalls im Aktenlager ist der gesamte Aktenbestand gesperrt und damit eine Akteneinsicht und -Bearbeitung nicht möglich. Das derzeit zu öffnende Testament ist von der Problematik leider betroffen“, heißt es in einem Schreiben des Gerichts vom 28. Oktober.
„Wie lange wir auf die Eröffnung warten müssen, war zunächst völlig unklar“, sagt Alexander-Martin Koch. Der 40-Jährige und sein Bruder befürchteten, dass ihnen finanzielle Nachteile entstehen könnten, wenn dieser Zeitraum zu lang wird.
Lösung gefunden
Diese Sorge kann ihnen nun genommen werden. Die Antragsteller seien lediglich auf eine Zeitverzögerung hingewiesen worden und keinesfalls darauf, dass eine Bearbeitung insgesamt nicht stattfinde, teilte Dr. Horst Freels, Direktor des Amtsgerichts Oldenburg, nun auf Anfrage dieser Zeitung mit. „Gegenwärtig ist bereits eine Lösung gefunden worden, so dass der Dienstbetrieb, wenn auch mit zeitlichen Verzögerungen, gewährleistet ist. Ein Zugriff auf die Akten ist nunmehr möglich“, berichtet er. Alexander-Martin Koch zeigte sich über diese Nachricht in dieser Woche erleichtert. „Das wäre ja schön“, sagte er.
Weitere Akten betroffen
Der Schimmelpilzbefall im Aktenbestand des Amtsgerichtes Oldenburg wird in der Behörde indes noch weiter ein Thema sein. „In welcher Art und Weise eine Beseitigung des räumlich beschränkt aufgetretenen Schimmelbefalls, der auf Feuchtigkeitsschäden zurückgeht, stattfinden kann, wird gegenwärtig gutachterlich geklärt. Auch der Umfang der betroffenen Akten ist noch nicht abschließend ermittelt“, erklärt Dr. Horst Freels.