Oldenburg/Frankfurt - Rüffel von der Finanzaufsicht für die OLB: Wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) jetzt mitteilte, hat sie angeordnet, dass die Oldenburgische Landesbank ihre Eigenmittel (vereinfacht ausgedrückt: ihr Eigenkapital) erhöhen und „Mängel“ in zwei Teilbereichen, in ihrem Kreditgeschäft sowie im Wertpapiergeschäft, beseitigen muss.
Eine Sonderprüfung im vergangenen Jahr habe ergeben, dass die OLB die Vorgaben des Kreditwesengesetzes nicht erfüllt habe. Bei einer weiteren Sonderprüfung in den Jahren 2022 und 2023 sei festgestellt worden, dass die Organisation des Wertpapiergeschäfts bei der Bank „mangelhaft“ war.
Im Kreditgeschäft waren laut Bafin Prozesse im Geschäftsbereich Akquisitionsfinanzierung betroffen. In diesem Bereich finanziert die OLB etwa Unternehmensübernahmen. Nach Angaben der Bank selbst gehe es hierbei im Wesentlichen um „die Methoden zur Berechnung der Risikovorsorge im Geschäftsfeld Akquisitionsfinanzierung“. Die Bafin äußerte sich nicht im Detail, sondern wies in ihrer Mitteilung nur grundsätzlich darauf hin, dass Kreditinstitute „im Rahmen ihres Risikomanagements über eine funktionierende Gesamtbanksteuerung und ein adäquates Risikocontrolling verfügen“ müssen.
Compliance bemängelt
Im Wertpapiergeschäft der OLB fehlten laut Finanzaufsicht „Strategien und Verfahren im Kontrollumfeld, die aufgrund der Art und des Umfangs des Wertpapiergeschäfts angemessen gewesen wären, um Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Vorgaben zu begrenzen“. Hier bemängelte die Bafin also Compliance im Wertpapiergeschäft der OLB. Wenn ein Geschäftsfeld vielfältiger oder komplexer werde, müsse ein Institut auch sein Kontrollumfeld entsprechend anpassen. Hier dürfte die Finanzaufsicht auf eine der Übernahmen der OLB in den vergangenen Jahren, etwa die Wüstenrot Bank oder zuletzt die Degussa Bank, anspielen.
Die OLB teilte mit, dass sie in Abstimmung mit der Bafin mehrere Maßnahmen vereinbart habe, um die Mängel zu beheben, und diese mittlerweile abgearbeitet seien. Die Nachschauprüfung durch die Aufsicht habe in diesen Tagen begonnen, sagte eine OLB-Sprecherin im Hinblick auf das Kreditgeschäft. „Wir gehen davon aus, dass nach Abschluss der Nachschauprüfung der temporäre Kapitalaufschlag zurückgenommen werden wird“, so die Sprecherin. Was das Wertpapiergeschäft betrifft, werde eine unabhängige Wirtschaftsprüfung im Juni die Nachschauprüfung übernehmen.
Der Kapitalaufschlag sei in den Jahresabschlusszahlen für 2023 und in den Zahlen für das erste Quartal 2024 bereits berücksichtigt und ausgewiesen worden, so die OLB. Im vergangenen Jahr hatte die Bank mit einem Ergebnis vor Steuern von 335,4 Millionen Euro einen Rekordgewinn erzielt. Im ersten Quartal 2024 war der Vorsteuergewinn im Vergleich zum Vorjahr allerdings spürbar um 15,3 Prozent auf 70,8 Millionen Euro zurückgegangen. Die Eigenkapitalrendite nach Steuern sank von 16,1 Prozent auf 13,5 Prozent – vor allem auch deshalb, weil die OLB ihre Risikovorsorge deutlich von 2,9 Millionen auf 18,5 Millionen Euro erhöhte.
Bald unter EZB-Aufsicht
Die Anordnung der Bafin ist auch deswegen bemerkenswert, weil sie zu einem besonderen Zeitpunkt für die OLB kommt. Zum einen bereitet sich die Bank schon seit Längerem auf einen möglichen Börsengang vor. Zum anderen wird die OLB durch die Übernahme der Degussa Bank bei der Bilanzsumme die Schwelle von 30 Milliarden Euro überschreiten. Dadurch wird sie im kommenden Jahr als „bedeutendes Institut“ in der Eurozone eingestuft und nicht mehr von der Bafin, sondern direkt von der Europäischen Zentralbank (EZB) beaufsichtigt. Die Bafin dürfte also auch ein Interesse daran haben, die OLB möglichst besenrein zu übergeben.