Bad Zwischenahn - Übernachtungsgäste müssen künftig in Bad Zwischenahn 70 Cent pro Nacht mehr zahlen. Der Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen und Tourismus hat einstimmig für eine Anhebung des Gästebeitrags von derzeit 2,30 pro Übernachtung auf 3 Euro gestimmt. Wirksam werden soll die Erhöhung zum 1. Januar 2025. Die letzte Entscheidung trifft der Rat am 18. Juni.
Der Gästebeitrag wird erhoben „zur Deckung unseres Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung, Betrieb, Unterhaltung und Verwaltung unserer Einrichtungen, die dem Tourismus dienen“. Und nicht zuletzt, weil das Wellenhallenbad nach jahrelanger Schließung und Sanierung wieder einen wesentlichen Teil der touristischen Infrastruktur bietet, sehen Verwaltung und Politik den richtigen Zeitpunkt für die Erhöhung gekommen. Derzeit nimmt die Gemeinde pro Jahr gut eine Million Euro ein, bräuchte zur Deckung der Kosten aus diesem Topf allerdings gut 1,5 Millionen Euro.
Eigentlich hält die Politik durchaus auch einen noch höheren Gästebeitrag für vertretbar. Rechnerisch müsste dieser auf Grundlage der Kalkulation der Gemeindeverwaltung auch auf 3,43 Euro angehoben werden. Und mit Blick auf andere Kur- und Erholungsorte sprach sich nicht nur Axel Schmertmann (CDU) für 3,50 Euro aus: „Wenn Cuxhaven 3,80 Euro für eine Betonplatte, wo ich auf die Erde gucke, nimmt, können wir auch mehr nehmen.“ Bernd Janßen (Grüne) meint ebenfalls, dass auch 3,50 Euro gerechtfertigt seien. Allerdings verwies er auch darauf, dass eine Erhöhung um 1,20 Euro auf einen Schlag dann doch zu viel sei und die Gemeinde schlicht zu lange mit einer Erhöhung gewartet habe. Kurdirektor Norbert Hemken lenkte den Blick noch auf einen weiteren Aspekt: Die Höhe des Gästebeitrags sei das eine, die Zahl der Gäste das andere. Und da man bestrebt sei, diese „Mengenkomponente“ zu erhöhen, dürfte auch ein 3-Euro-Beitrag seinen Zweck erfüllen. Noch einmal so lange warten mit einer Neukalkulation will die Politik allerdings nicht. So riet Katharina Fischer-Sordon (SPD) dazu, neu zu kalkulieren und erneut zu erhöhen, wenn weitere touristische Projekte umgesetzt seien und einen höheren Beitrag rechtfertigten.