Dornum - Wie geht es mit dem denkmalgeschützten Buchenhof in Westeraccum weiter, den die Gemeinde Dornum von dem 2021 verstorbenen Konrad Onnen geerbt hat? Trotz aller Unstimmigkeiten zwischen der Kommune und der Testamentsvollstreckerin Ingrid Backenhaus, die im Dezember 2023 ankündigt hatte, die Gemeinde enterben lassen zu wollen, gibt es im Rathaus eine Zukunftsversion für den historischen Gulfhof. Eine Entscheidung darüber, ob die Gemeinde das Erbe tatsächlich zurückgeben muss, gibt es bislang noch nicht – die Hände in den Schoss legen wolle man bis dahin aber auch nicht: „Das wäre verlorene Zeit“, betonte Bürgermeister Uwe Trännapp. Stattdessen steht man in Kontakt mit der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Aurich und wartet auf die Einschätzung hinsichtlich einer Sanierung des Gebäudes. Mit einem „Sanierungsfahrplan“ sollen dann noch in diesem Jahr erste Maßnahmen erfolgen.
Erheblicher Sanierungsstau
Zu tun gibt es einiges: „Fenster und Türen müssen ausgetauscht, die feuchten Wände trockengelegt werden“, erklärte Bauamtsleiter Udo Janssen. Der Bauhof der Gemeinde war schon mehrmals auf dem Areal tätig, um die Außenanlagen aufzuräumen und zu pflegen. Abfälle wurden entsorgt ebenso wie alte Restmengen von Heu und Stroh auf dem Heuboden. Wild aufgeschlagener Bewuchs hatte die Gebäudesubstanz bereits angegriffen und musste beseitigt werden. Auch für etwaige Kleinstreparaturen ist der gemeindeeigene Bauhof zuständig. Aufwendungen in Höhe von 15.000 Euro seien so bereits entstanden. „Finanziert wurde das nicht aus den Pachteinnahmen, sondern aus Haushaltsmitteln“, betonte Janssen.
Gesicht des Buchenhofs wurde ab 1960 verändert
Gemeinsam mit dem Landesdenkmalamt in Oldenburg stimme die Denkmalschutzbehörde des Landkreises zurzeit ab, was alles an dem Gulfhof erhaltens- beziehungsweise schützenswert ist. Es sei Aufgabe der Denkmalschutzbehörden der Gemeinde mitzuteilen, welches „Gesicht“ aus denkmalschutzrechtlicher Sicht den Rahmen beziehungsweise das Ziel für alle zukünftigen Maßnahmen darstelle. Laut Janssen gibt es nämlich eine Besonderheit: „Um 1960 hat die Familie Onnen den Hof übernommen und ihn dann in seinem Erscheinungsbild deutlich verändert. Jetzt geht es darum, was erhaltenswert ist: der Zustand heute oder der Zustand vor 1960“, erklärte er. Betreffen würde das zum Beispiel die Remise, die baufällig ist und bislang nur vorsorglich gesichert wurde. Sie wurde nachträglich angebaut und könnte somit eventuell aus Sicht des Denkmalschutzes weggenommen werden. Allerdings: Konrad Onnen hat in seinem Testament festgelegt, dass der Buchenhof in seinem Zustand erhalten werden soll. „Das müssen wir natürlich auch berücksichtigen“, so Janssen.
Eine Familie möchte 2026 einziehen
Wie im Testament festgelegt, soll der Gulfhof für private Wohnzwecke genutzt werden. Geeignet wäre auch nach der Sanierung dafür lediglich der Wohnbereich im vorderen Trakt im Erdgeschoss. Und dafür gibt es sogar schon jetzt eine private Nutzungsanfrage: Eine Familie, die gern ab 2026 mieten würde, hat sich beworben.
Wie teuer die Sanierung des Objektes insgesamt wird, ist noch nicht absehbar. „Das können wir erst sagen, wenn wir wissen, wo die Reise hingeht.“ Erst dann könne man auch die Fördertöpfe „abklappern“. „Ich bin zuversichtlich, dass es Fördermittel geben wird“, so Janssen.