Großheide - Zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten ohne Bewährung verurteilte das Landgericht Aurich einen 44-jährigen Großheider. Die Kammer befand den Angeklagten der sexuellen Belästigung Jugendlicher in zwei Fällen sowie des Verschickens pornografischer Bilder an einen 14-Jährigen für schuldig. In einem Fall wurde der 44-Jährige freigesprochen.
Angeklagter ging immer gleich vor
Bei den Taten des Angeklagten zeichnete sich immer wieder das gleiche Muster ab. Er begab sich zu Plätzen, an denen sich Jugendliche gerne aufhielten. In einem konkreten Fall war es die Skaterbahn an der Schule in Westerholt. An diesen Orten sprach er Jugendliche an, machte Versprechungen wie Geschenke und Geld, lockte mit angeblichen Kenntnissen über Muskelaufbau und Trainingstipps, stellte gemeinsame Freizeitaktivitäten in Aussicht. Ziel war es immer, die Jungen in sein Zimmer im elterlichen Wohnhaus zu locken, wo die Übergriffe stattfanden. Manchmal, wie an der Westerholter Skaterbahn, wurde er auch schon vor Ort übergriffig. Die Kontaktaufnahme fand aber auch über Soziale Medien im Internet oder über Dritte aus dem Bekanntenkreis statt.
Großheider streitet Taten ab
Der Angeklagte bestritt alle Vorwürfe und behauptete, von den vier Jugendlichen nur einen zu kennen. Er sei weder pädophil noch homosexuell. Er habe nichts getan, man wolle ihm nur etwas anhängen. Die Chats und zahlreichen Sprachnachrichten aber belegten den Austausch mit den Opfern. Der Verteidiger wagte die steile These, diese Chats seien mittels künstlicher Intelligenz gefälscht worden. Der psychiatrische Sachverständige hatte den unter anderem einschlägig vorbestraften Angeklagten schon mehrfach begutachtet. Er diagnostizierte eine Lernbehinderung, eine paranoide Persönlichkeitsstörung und den Hang, sich Kindern und Jugendlichen sexuell zu nähern.
Kein Zweifel an Aussagen der Opfer
Als vermindert schuldfähig sah das Landgericht den Angeklagten aber nicht an und folgte damit den Ausführungen der Staatsanwältin. „Es handelt sich um geplantes und gezieltes Vorgehen“, stellte Staatsanwältin Marina Singer fest. „Da sind die Chatverläufe mit den ständigen Überredungen, den Versprechungen und den Aufforderungen, Chats zu löschen.“ Außerdem habe sich der Großheider Jugendliche herausgesucht, die in ihrem Verhalten unsicher und leichtgläubig waren.
Dass alle Opfer vor Gericht das Geschehen genauso schilderten, wie es sich abgespielt hat, daran zweifelte das Gericht nicht im Geringsten. „Alle Aussagen waren konstant. Es gab keine übermäßig belastenden Tendenzen. Und es gab keine Absprachen, wie der Angeklagte vermutet“, stellte Richterin Karsta Rickels-Havemann klar.
Rückfallprognose hoch
In der Abwägung, was für den Angeklagten sprach, beschränkte sich die Staatsanwältin auf ein Wort: „Nichts“. Auf der Negativseite waren die zahlreichen Vorstrafen und die erheblichen Tatvorwürfe. Allerdings sprach das Gericht den 44-Jährigen in einem Anklagepunkt frei, obwohl die Tat an sich für die Kammer auch in diesem Fall außer Rede stand. Allerdings habe der Junge keine Reaktion verbaler oder körperlicher Art gezeigt, die dem Angeklagten klar signalisiert habe, dass der Junge die Übergriffe nicht wollte und ekelig fand. Die Staatsanwältin hatte auch in diesem Fall für eine Verurteilung plädiert und eine Gesamtstrafe von drei Jahren gefordert.
Was Richtern und Staatsanwältin gleichermaßen Sorge bereitet, ist die Prognose, die der Gutachter stellte. Die Gefahr, dass der Angeklagte nach seiner Haftentlassung mit gleichgelagerten Taten weitermache, liege bei 100 Prozent, meinte der Sachverständige. „Die Rückfallprognose ist neunmal so hoch wie bei einem durchschnittlichen Sexualtäter“, sagte der Gutachter. Die Voraussetzung für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus läge aber nicht vor. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.