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nordwest-zeitung

Urteil im Betrugsprozess Wildeshauser Anwalt bekommt Bewährungsstrafe und muss 400.000 Euro zahlen

Schauplatz für einen seltenen Fall: Das Landgericht Oldenburg verhandelte in einem Prozess gegen einen Anwalt aus Wildeshausen.

Schauplatz für einen seltenen Fall: Das Landgericht Oldenburg verhandelte in einem Prozess gegen einen Anwalt aus Wildeshausen.

dpa

Wildeshausen - Im Betrugsprozess gegen einen 46 Jahre alten Anwalt aus Wildeshausen hat das Landgericht Oldenburg am Mittwoch das Urteil gesprochen (Az.: 4 KLs 32/23). Nach Überzeugung der 4. Großen Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Judith Blohm wurde der Anwalt zu einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Zudem ordnete das Gericht die Einziehung eines Betrugs in Höhe von rund 400.000 Euro an.

Entscheidung gegen Berufsverbot

Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Ausreichend Beweise für die seinem Mandanten vorgeworfenen Betrugstaten lägen nicht vor, hatte Strafverteidiger Jens Möckel erklärt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung und zwei Jahre Berufsverbot gefordert.

Seit November verhandelt das Landgericht über die Anklage. Mehrere Mandanten sagten als Zeugen aus. Der Angeklagte hatte eingeräumt, möglicherweise nicht umfänglich genug auf seine anwaltliche Rolle hingewiesen zu haben. Eine betrügerische Absicht habe er nicht gehabt.

Das Landgericht Oldenburg führt einen Prozess gegen einen Anwalt aus Wildeshausen.

PLÄDOYER DER STAATSANWALTSCHAFT Angeklagtem Anwalt aus Wildeshausen droht Berufsverbot

Christoph Kiefer
Wildeshausen
Christoph Kiefer
Christoph Kiefer Reportage-Redaktion (Chefreporter)
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