Wildeshausen - Im Betrugsprozess gegen einen 46 Jahre alten Anwalt aus Wildeshausen hat das Landgericht Oldenburg am Mittwoch das Urteil gesprochen (Az.: 4 KLs 32/23). Nach Überzeugung der 4. Großen Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Judith Blohm wurde der Anwalt zu einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Zudem ordnete das Gericht die Einziehung eines Betrugs in Höhe von rund 400.000 Euro an.
Entscheidung gegen Berufsverbot
Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Ausreichend Beweise für die seinem Mandanten vorgeworfenen Betrugstaten lägen nicht vor, hatte Strafverteidiger Jens Möckel erklärt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung und zwei Jahre Berufsverbot gefordert.
Seit November verhandelt das Landgericht über die Anklage. Mehrere Mandanten sagten als Zeugen aus. Der Angeklagte hatte eingeräumt, möglicherweise nicht umfänglich genug auf seine anwaltliche Rolle hingewiesen zu haben. Eine betrügerische Absicht habe er nicht gehabt.