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Wildeshauser Anwalt vor Gericht Strafverteidiger dreht den Spieß um

Verhakt: Vor dem Oldenburger Landgericht steht die Bronzeskulptur „Streithammel“ von Peter Lehmann.

Verhakt: Vor dem Oldenburger Landgericht steht die Bronzeskulptur „Streithammel“ von Peter Lehmann.

Nicolas Reimer

Wildeshausen - Zu den Aufgaben eines Verteidigers vor Gericht gehört, den Angeklagten zu entlasten. Diese Aufgabe übernimmt im Strafprozess gegen einen Anwalt aus Wildeshausen der Oldenburger Strafrechtler Jens Möckel. Seit November muss sich der angeklagte Wildeshauser Jurist gegenüber dem Vorwurf verantworten, er habe in Serie Mandanten finanziell geschädigt und das Geld in seine Tasche gesteckt.

In dem Verfahren vor dem Landgericht Oldenburg sagte am Dienstag ein juristischer Sachbearbeiter einer großen Rechtsschutzversicherung aus. Der Wildeshauser Anwalt hatte von dieser Versicherung mehr als 20.000 Euro eingestrichen für Leistungen, für die er kein Mandat hatte oder die gar nicht angefallen waren. Der Sachverhalt ist schriftlich belegt und wurde von mehreren Zeugen bestätigt.

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Rolle des Verteidigers

Keine leichte Aufgabe für einen Verteidiger, die belastenden Aussagen des Zeugen von der Versicherung zu erschüttern oder zumindest unter einem anderen Blickwinkel zu betrachten. Bei Verteidiger Möckel sah dieser Versuch bei der Verhandlung am Dienstag wie folgt aus: Ob die Rechtsschutzversicherung die Kostendeckungszusagen seines Mandanten gründlich geprüft habe, fragte Möckel den Zeugen. Eine Abweichung in der Adressangabe in den Unterlagen der Rechtsschutzversicherung, die auf Unstimmigkeiten in der Rechnung seines Mandanten hinweist, hätte den Sachbearbeitern doch auffallen können, hakte der Verteidiger nach. Warum der Abweichung nicht nachgegangen wurde, fragte er. Möckels Botschaft zwischen den Zeilen: Die Versicherung hat Schriftstücke seines Mandanten nicht sorgfältig genug geprüft; deshalb ist sie mitschuldig daran, dass sie betrogen wurde.

Schuld der Versicherung?

Auch bei einem anderen Vorwurf gegen seinen Mandanten drehte der Verteidiger den Spieß um. Der Angeklagte hatte von der Versicherung Gerichtskosten gefordert für ein Verfahren, das gar nicht stattgefunden hatte. Der Mitarbeiter der Rechtsschutzversicherung gab, man verlasse sich auf die Richtigkeit der Forderung, wenn kein besonderer Verdacht bestehe.

Möckel fragte den Zeugen, warum sich die Versicherung nicht grundsätzlich Rechnungen der Gerichte vorlegen lasse. Ohne Rechnung des Gerichts hätte sein Mandant auch keine entsprechende Forderung erheben können. Auch hier wurden also die Rollen vertauscht. Der Verteidiger legte mit seinen Fragen an den Zeugen nahe, Versäumnisse der Versicherung hätten den Betrug erst ermöglicht.

Ob die Befragung des Zeugen bei der 4. Großen Strafkammer verfangen hat, wird sich bei der Urteilsverkündung zeigen. Die war eigentlich für kommende Woche geplant, wurde allerdings um mehrere Wochen verschoben. Denn die Kammer hat mittlerweile fünf weitere Termine anberaumt – zusätzlich zu den zehn Verhandlungstagen, die zunächst vorgesehen waren.

Weitere Zeugen

Mehrere weitere Zeugen möchte die Verteidigung hören. Ob sie alle vorgeladen werden, blieb zunächst offen. Auf Antrag der Verteidigung sollen am kommenden Dienstag zunächst Beschäftigte bzw. ehemalige Beschäftigte der Kanzlei des Angeklagten aussagen. Eigentlich hatte der Angeklagte eine persönliche Erklärung angekündigt, die für diesen Dienstag erwartet worden war. Sie liege nicht vor, hieß es von der Verteidigung auf Nachfrage der Richterin. Gründe wurden indes nicht genannt (Az.: 4 KLs 32/23).

Symbolisch: Das weiße Niedersachsenpferd ist das Wappentier des Landes Niedersachsen.

BETRUGSPROZESS IN OLDENBURG Angeklagter Anwalt aus Wildeshausen erscheint nicht zur Verhandlung

Christoph Kiefer Wildeshausen
Christoph Kiefer
Christoph Kiefer Reportage-Redaktion (Chefreporter)
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