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nordwest-zeitung

Terminportal ausgelastet Huder ärgert sich über lange Wartezeiten bei Führerscheinstelle

Der Pflichtumtausch alter Führerscheine sorgt für viel Arbeit bei der Führerscheinstelle des Landkreises Oldenburg (Symbolbild).

Der Pflichtumtausch alter Führerscheine sorgt für viel Arbeit bei der Führerscheinstelle des Landkreises Oldenburg (Symbolbild).

DPA/Arne Dedert

Hude/Landkreis - Die Führerscheinstelle des Straßenverkehrsamtes des Landkreises Oldenburgs hat bei Andy Bädeker aus der Gemeinde Hude kürzlich für Unmut gesorgt. Er wollte seinen Führerschein Klasse D (Bus) sowie seine Fahrerkarte verlängern, weil er dazu alle fünf Jahre gesetzlich verpflichtet ist. Als er sich dafür einen Termin bei der Führerscheinstelle beantragen wollte, begann für ihn der Ärger, berichtet er. Über das Anmeldeportal im Internet wollte er sich einen Termin buchen, jedoch sei für die nächsten sechs Wochen kein Termin mehr frei gewesen. Zu dem Zeitpunkt hatte er für die Verlängerung des Führerscheins und die Beantragung der Fahrerkarte jedoch nur noch zwei Wochen Zeit.

In anderen Landkreisen ähnlich?

Beruflich ist Bädeker auf den Führerschein zwar nicht angewiesen, weshalb es sich für ihn um keinen dringlichen Fall handle. „Aber was machen die, die den Führerschein wirklich brauchen?“, fragt er entrüstet. Bädeker wollte wissen, ob es bei den Führerscheinstellen anderer Landkreise zu ähnlichen Wartezeiten gekommen wäre. Seine Recherche habe ergeben, dass er in der Wesermarsch drei Wochen, in Vechta in einer Woche einen Termin erhalten hätte und im Ammerland, der Stadt Oldenburg und im Landkreis Aurich sogar noch am gleichen Tag. Bädeker räumt ein, dass er sich bereits früher einen Termin hätte buchen können, es gehe ihm in diesem Zusammenhang aber auch ums Prinzip.

„Stärker ausgelastet“

„Die Führerscheinstelle ist im Zusammenhang mit dem Pflichtumtausch der alten Kartenführerscheine in den einheitlichen Europäischen Kartenführerschein nach wie vor stärker ausgelastet“, teilt Oliver Hohnholt, Leiter des Straßenverkehrsamtes des Landkreises Oldenburg, auf Anfrage unserer Zeitung mit. Derzeit würden neben den Geburtsjahrgängen ab 1971 noch eingehende Anträge der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 bearbeitet werden, für die der Stichtag 19. Januar dieses Jahres galt.

Hohnholt weist zudem darauf hin, dass sechs Monate vor Ablauf der Frist ein neuer Antrag gestellt werden könne. Hohnholt: „Zu erwähnen ist hier, dass der Bürger seit fünf Jahren die Kenntnis hat, dass die entsprechende Fahrerlaubnis befristet ist.“ Zudem erinnert der Amtsleiter daran, dass Antragsteller auch die Zeit mit einrechnen sollten, die die Bundesdruckerei braucht, um das entsprechende Dokument zu erstellen. Derzeit liege diese bei etwa zwei Wochen.

Kurzfristige Termine

In dringenden Fällen sei zudem „unbedingt zu empfehlen“, den direkten Kontakt zur Führerscheinstelle zu suchen, erklärt Hohnholt. „Die Kolleginnen und Kollegen versuchen stets, zum Beispiel bei stornierten Terminen, freie Kapazitäten zu finden und diese den Kundinnen und Kunden anzubieten.“

Auch Bädeker bekam auf diese Weise am Ende noch kurzfristig einen Termin, wie er im Nachgang mitteilte.

Christin Hufer
Christin Hufer Redaktion Wildeshausen
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