Wilhelmshaven - Die Nachricht über einen Angriff auf einen 15-Jährigen Mitte September vergangenen Jahres am Mühlenweg sorgte für Aufregung. Eine Gruppe von sieben Jugendlichen hatte den Schüler auf offener Straße an einer Bushaltestelle im Bereich des Neuen Gymnasiums Wilhelmshaven (NGW) regelrecht zusammengeschlagen, dieser erlitt nach Auskunft der Polizei „nicht unerhebliche Verletzungen“.
Wie die Staatsanwaltschaft Oldenburg jetzt auf Nachfrage dieser Zeitung erklärt, sind die Ermittlungen zur Tat inzwischen abgeschlossen. Über den aktuellen Gesundheitszustand des Opfers konnten allerdings keine Angaben gemacht werden.
„Gegen drei Beschuldigte im Alter von heute 15, 16 und 18 Jahren ist Anfang Juni Anklage vor dem Amtsgericht Wilhelmshaven – Jugendrichter beziehungsweise Jugendrichterin – erhoben worden“, erklärt Thorsten Stein, Staatsanwalt und Pressesprecher.
Keine Strafverfolgung gegen vier weitere
Ein Beschuldigter sei aufgrund seines Alters von zur Tatzeit 13 Jahren noch nicht strafmündig gewesen, einem weiteren Jugendlichen habe die Tat nicht nachgewiesen werden können. Daraus resultiert, dass die Verfahren jeweils eingestellt wurden. Gegen zwei weitere Beschuldigte ist das Verfahren laut Stein ebenfalls eingestellt worden. Das Amtsgericht Wilhelmshaven hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden.
Erneuten Straftaten entgegenwirken
Bereits im November 2023 hatte die Polizei erklärt, dass sechs der sieben mutmaßlichen Täter ermittelt werden konnten. „Zwei von ihnen sind inzwischen ehemalige Schüler des NGW, die anderen vier sind amtsbekannt und bereits mehrfach negativ in Erscheinung getreten“, hatte Tina Albers von der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland seinerzeit erklärt.
Ziel des jetzt zur Anwendung kommenden Jugendstrafrechts ist es, so Thorsten Stein, vor allem erneuten Straftaten eines Jugendlichen oder Heranwachsenden entgegenzuwirken. „Um dieses Ziel zu erreichen, sind unter anderem die Rechtsfolgen vorrangig am Erziehungsgedanken auszurichten. Das Jugendstrafrecht knüpft dabei zwar an die Straftatbestände im Strafgesetzbuch an. Die dort vorgesehenen Strafrahmen werden jedoch im Jugendgerichtsgesetz durch eigenständige Regelungen zu den jugendstrafrechtlichen Rechtsfolgen ersetzt“, so Stein.
Somit bleibt das Verfahren abzuwarten, um etwaige Strafen für die Beschuldigten zu nennen.