Wildeshausen - Wer als Angeklagter vor Gericht steht, hat im Grunde zwei Möglichkeiten: Er kann den Anklagepunkten nach Kräften widersprechen und auf seine Unschuld pochen. Oder er räumt die Vorwürfe ein so fern sie zutreffen und beteiligt sich so gut es geht an der Aufklärung. Das Gericht kann eine solche Mitarbeit als straf mindernd bewerten.
Anwalt rechtfertigt seine Arbeit
Der Wildeshauser Anwalt, der sich seit November vor dem Landgericht Oldenburg wegen Betrugs verantworten muss, hat sich für die erste Möglichkeit entschieden – verbunden mit einigen Einsprengseln der zweiten. Am zehnten Verhandlungstag am Dienstag gab der Jurist seine angekündigte persönliche Erklärung ab. Tenor: Ich habe Mandanten, die wegen eines Grundstücksgeschäfts zu mir gekommen sind, anwaltlich beraten. Notarielle Leistungen habe er nie in Aussicht gestellt. Eine Beratung durch einen Anwalt sei sinnvoll, führte der Angeklagte aus. Denn anders als ein Notar, der zur Neutralität verpflichtet sei, vertrete ein Anwalt die Interessen seiner Mandanten. Der Jurist legte dar, warum nach einer Überzeugung in den angeklagten Fällen eine anwaltliche Begleitung sinnvoll gewesen sei.
„Missverständnisse“ mit Mandanten
Selbstkritisch räumte der Angeklagte ein, es sei zu „Missverständnissen“ mit seinen Mandanten gekommen – und nannte Defizite in seiner Kommunikation als eine der Ursachen. „Unglücklicherweise“ hätten sich auf der Homepage der Kanzlei und im Internet noch nach dem altersbedingten Ausscheiden seines Vaters aus dem Notardienst Verweise auf notarielle Leistungen befunden. Der Jurist entschuldigte sich bei Mandanten, die sich durch ihn getäuscht gesehen hätten. Er habe nie die Absicht verfolgt, jemanden zu schädigen oder hinters Licht zu führen – „unabhängig davon, ob ich in einzelnen Fällen unrichtig gehandelt habe“. Der Prozess belaste ihn zutiefst.
Honorarrechnung verteidigt
Seine Honoraransprüche im Fall der Testamentsvollstreckung in Leer verteidigte der Angeklagte indes. Das Land- und das Oberlandesgericht Oldenburg hatten dem Juristen wegen grober Pflichtverstöße Ansprüche auf Vergütung aberkannt. Gegen diese Entscheidung geht der Wildeshauser derzeit vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe an. Nahezu das gesamte Erbe in Höhe von etwa einer halben Million Euro hatte sich der Angeklagte als Honorar zuerkannt.
In den vergangenen Monaten hatten mehrere frühere Mandanten ihre Erfahrungen mit dem Anwalt beschrieben. Demnach hat der Anwalt wiederholt Mandanten darüber im Unklaren gelassen, dass er kein Notar ist und keine Verträge beurkunden kann. Zudem hatte der Anwalt wiederholt ohne Wissen von Mandanten mit deren Rechtsschutzversicherung abgerechnet – zum Teil zusätzlich zu den Rechnungen an die Mandanten selbst.
Urteil am 9. Februar?
Inwieweit die Einlassungen des Angeklagten das Gericht beeindruckt haben, zeigt sich möglicherweise bereits beim nächsten Verhandlungstag am 9. Februar. Die Vorsitzende Richterin Judith Blohm kündigte überraschend bereits für diesen Tag die Plädoyers und möglicherweise das Urteil an. Zwei Beweisanträge der Verteidigung hatte die Kammer zuvor abgelehnt. Beim zurückliegenden Verhandlungstag hatte die Kammer fünf zusätzliche Verhandlungstermine anberaumt – zur Reserve. Wenn es nach dem Gericht geht, ist nun aber bereits zur Urteilsfindung alles gesagt.