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nordwest-zeitung

Landesverband „Mehr Demokratie“ Bei Bürgerbegehren hinkt Niedersachsen hinterher

Hannover - Niedersachsen liegt in Sachen direkter Demokratie weit unter dem Bundesschnitt. Bei kommunalen Bürgerbegehren und -entscheiden landet das Land gerade einmal auf dem 13. Platz unter den 16 Bundesländern, erklärt Dirk Schumacher, Sprecher des Landesverbands „Mehr Demokratie für Niedersachsen“. Die Initiative legte nun ihren Jahresbericht vor.

Wie funktioniert denn ein Bürgerbegehren ?

In Niedersachsen können Bürgerbegehren zu vielen Fragen durchgeführt werden, die die Gemeinde in eigener Verantwortung selbst bestimmen kann; Ausnahme sind die Finanzen. Das Bürgerbegehren muss bei der Gemeinde angezeigt werden, und die Unterschriftenliste bestimmte formale Voraussetzungen erfüllen. Nach der Prüfung bleibt in der Regel ein halbes Jahr Zeit, um Unterschriften zu sammeln. Haben mehr als 20 Prozent der Wahlberechtigten dafür gestimmt, muss die Gemeinde innerhalb von drei Monaten nach der Zulässigkeitsentscheidung einen Bürgerentscheid ansetzen – wie bei einer „normalen“ Wahl.

Was sagt die Initiative ?

In Niedersachsen finden laut „Mehr Demokratie“ deutlich weniger Bürgerbegehren und -entscheide als im Bundesdurchschnitt statt. 38,8 Prozent aller Bürgerbegehren wurden in Niedersachsen für unzulässig erklärt. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 28,5 Prozent, so Schumacher. „All das ist das Ergebnis schlechter Regeln.“ Es bestehe großer Reformbedarf. Schumacher kann sich vorstellen, dass das Quorum in größeren Kommunen deutlich gesenkt wird. In kleinen Gemeinden sei die Bürgerbeteiligung oft besser.

Wie sieht die Bilanz des Landes im Detail aus ?

Bis Ende 2022 wurden in Niedersachsen 449 Bürgerbegehren gestartet. Sie mündeten in 136 Bürgerentscheiden. Zudem gab es vier Ratsentscheide, die von Gemeindeparlamenten ausgingen. Obwohl Niedersachsen einen Anteil von knapp 10 Prozent an der bundesdeutschen Gesamtbevölkerung hat; finden hier nur 6 Prozent der Bürgerbegehren statt. Nur 30,3 Prozent aller Bürgerbegehren enden in Niedersachsen mit dem Bürgerentscheid. Im Bundesdurchschnitt sind es laut Initiative 40,2 Prozent; in Bayern gar 52,8. Prozent. Seit 1956 wurden 40 Prozent aller Verfahren (3485) in Bayern und etwa zwölf Prozent (1105) in Baden-Württemberg ausgelöst, hat die Initiative errechnet.

Welches sind die großen Themen der Begehren ?

Zu den „klassischen Themen“ gehören laut Schumacher Schulschließungen oder die Zusammenlegung von Standorten. Darüber wird beispielsweise gerade in Neustadt am Rübenberge diskutiert. In Barßel (Kreis Cloppenburg) gab es 2021 einen Bürgerentscheid über den Rathaus-Neubau. In puncto Beteiligung wurde allerdings das Quorum verfehlt. Auf Wangerooge kämpften Bürger gegen den Verkauf eines Gemeindegrundstücks an der Promenade. Als großes Thema habe sich zuletzt der Erhalt ortsbildprägender Gebäude herausgestellt, erklärt Schumacher. Bei bestimmten Themen sei in Niedersachsen aber gar kein Bürgerbegehren zulässig: etwa bei der Straßenausbau-Beitragssatzung. In diesem Fall würden Initiativen gleich gegen den Straßenneubau kämpfen.

Wo muss Niedersachsen besser werden ?

Als Faustformel gilt laut Schumacher: „Je bürgerunfreundlicher die Verfahren, desto höher die Unzulässigkeitsquote.“ In Niedersachsen sei der sogenannte Negativkatalog besonders dick. Dazu gehöre auch die auf kommunaler Ebene besonders bedeutsame Bauleitplanung. Bereits 2016 gab es eine Reform auf Landesebene: So müssen die Macherinnen und Macher eines Bürgerbegehrens keinen Kostendeckungsvorschlag mehr erstellen. Und sie können sich bei der Erarbeitung des Bürgerbegehrens von der Gemeinde beraten lassen. Die Folge: Die „Unzulässigkeitsquote“ sank von 44 auf nun 38,8 Prozent. Aus Sicht der Initiative „Mehr Demokratie“ ist das noch zu hoch. Sie ermuntert den Landtag, erneut das Thema aufzugreifen und vor allem das Quorum zu senken.

Stefan Idel
Stefan Idel Landespolitischer Korrespondent
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