Wildeshausen - Überraschende Äußerungen beim Prozess gegen einen Anwalt aus Wildeshausen vor dem Landgericht Oldenburg: Der jüngste Verhandlungstag warf nicht nur ein schlechtes Licht auf den Angeklagten selbst auf, sondern auch auf dessen Vater. Beide führen eine Anwaltskanzlei in Wildeshausen, der Vater war bis Ende März 2018 auch als Notar tätig.
Notarzulassung endet
Als Zeugin sagte eine Juristin aus, die von 2016 bis 2022 in der Kanzlei als Rechtsanwältin tätig war. Zum 1. April 2018, im Anschluss an die Notartätigkeit des Vaters, wurde die heute 36-Jährige als Notarverwalterin eingesetzt. Notarverwalter haben die Aufgabe, nach dem Ausscheiden eines Notars die begonnenen Notarfälle innerhalb von drei Monaten abzuwickeln. Schon bald, so berichtete die Zeugin, sei es zu Spannungen gekommen zwischen ihr auf der einen Seite sowie dem Vater und dem Sohn auf der anderen. Sie habe es abgelehnt, neue Notarfälle anzunehmen. Der Sohn – und noch mehr der Vater, so berichtete sie – hätten jedoch immer wieder Termine vereinbart, obwohl dies nach der Notarordnung nicht möglich gewesen sei.
Streit eskaliert
Der Streit eskalierte derart, dass der Vater und die Notarverwalterin gemeinsam eine Anfrage ans Landgericht OIdenburg stellten. Das Gericht habe ihre Rechtsauffassung bestätigt, wonach eine Notarverwaltung lediglich begonnene Fälle abwickeln dürfe, berichtete die Zeugin weiter. Bezüglich eines konkreten Vorgangs, in dem der Vater Beurkundungen noch Monate nach seinem Ausscheiden aus dem Notardienst vorgenommen habe, verzichtete das Gericht auf disziplinarische Maßnahmen, wie ein Gerichtssprecher auf Anfrage bestätigte. Grund für den Verzicht: Der Mann sei bislang unbescholten. Gleichwohl sei der Vorgang der Notarkammer übermittelt worden. Eine Anfrage unserer Redaktion an den Senior-Anwalt blieb unbeantwortet.
Ex-Mitarbeiterinnen sagen aus
Auch bei den Mitarbeiterinnen in der Kanzlei war Umgang der Kanzlei mit notariellen Anfragen Thema. Die Zeugenaussagen der früheren Beschäftigten waren gegensätzlich. Eine Ex-Mitarbeiterin sagte aus, bei Anfragen nach Notarleistungen sei den Anrufern beschieden worden, die Kanzlei könne keine Beurkundungen vornehmen. Eine andere berichtete hingegen von einer Anweisung, solche Anfragen an den Sohn durchzustellen. Im Raum stand die Erwartung, dass der Sohn eine Zulassung erhält und das Notariat des Vaters weiterführt. Dazu ist es jedoch nie gekommen.
Prozess vor Abschluss
Seit November muss sich der angeklagte Anwalt wegen serienmäßigen Betrugs verantworten. Der Vater ist nicht am Prozess beteiligt. Dem 46-Jährige soll unter anderem Mandanten absichtlich im Glauben gelassen haben, er sei Notar. Der Angeklagte weist den Vorwurf zurück. Er habe anwaltliche Leistungen erbracht und nie behauptet, er sei Notar. Tatsache ist aber auch, dass der Jurist über Jahre für eine Zulassung zum Notar gekämpft hat. Die Notarkammer hatte ihm die Zulassung verweigert mit Verweis auf seine fehlende persönliche Eignung. Die Verhandlung wird am 9. Februar fortgesetzte – möglicherweise ergeht an diesem Tag auch das Urteil (4 KLs 32/23)
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