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nordwest-zeitung

„Darüber müssen wir nochmal reden“ Wie die Politik das Warten auf ein Spenderorgan in die Länge zieht

Kommt Ihnen der Dezember auch wie ein Déjà-vu vor? Die Union spricht von der sogenannten Leitkultur; die FDP überlegt, ob gar nicht regieren besser ist, als falsch zu regieren; die Ampelparteien streiten sich; Ungarns Regierungschef Orbán erpresst die EU; die CDU will Hans-Georg Maaßen loswerden. Ach ja: Die Widerspruchslösung bei Organspenden ist dank Bundesrat auch wieder Teil der politischen Debatte. Und das zu Recht, denn die bisherigen politischen Maßnahmen reichen nicht aus. Es gibt reichlich Handlungsbedarf.

Online-Register lässt weiter warten

Im Jahr 2019 warben unter anderem der damalige Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und der jetzige Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) für die doppelte Widerspruchslösung – erfolglos. Anfang 2020 stimmte eine Mehrheit im Bundestag für die Entscheidungslösung. Entstehen sollte ein bundesweites Online-Register. Auch sollten Hausärzte ihre Patienten regelmäßig zur Eintragung in eben jenes ermutigen. Fast vier Jahre später liest man auf der Seite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte noch immer, dass sich eben jenes Online-Register zurzeit im Aufbau befindet. Fraglich ist zudem, wie ein solches Online-Register für mehr Organspender sorgen soll.

Zahlen rückläufig

Das sich seit 2020 wenig getan hat, zeigen auch die Zahlen: Etwa 8.496 Menschen stehen in Deutschland auf der Warteliste für ein Spenderorgan. Postmortale Organspender gab es im Jahr 2022 lediglich 869. Der niedrigste Stand seit 2017.

Beispiel Spanien

Dass es auch anders geht, zeigt der internationale Vergleich. In Deutschland kommen auf eine Million Einwohner 10,3 postmortale Organspender. Musterschüler Spanien bringt es auf 46 postmortale Organspender pro Million Einwohner. Dort gibt es die Widerspruchslösung. Zudem ist in Spanien die Organentnahme nach dem Herztod möglich, nicht wie in Deutschland nach dem Hirntod.

Nun kann man darüber diskutieren, ob etwa die Organentnahme nach Feststellung des Herztods ethisch vertretbar ist. Doch was das Beispiel Spanien zeigt: Es gibt mehr politische Maßnahmen, um die Spenderzahl zu erhöhen, als ein Online-Register. Denen sollten wir uns nicht grundsätzlich verschließen – es geht im wahrsten Sinne des Wortes um Leben und Tod.

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Luise Charlotte Bauer
Luise Charlotte Bauer Volontärin, 2. Ausbildungsjahr
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