Aurich/Norden - Nach dem Rundumschlag des Auricher Landrates und der Chefärzte des Klinikverbundes gegen Hinweisgeber, Norder Bürgerinnen und Bürger, Medien und politische Kritiker der desolaten Zustände in der wohnortnahen Notfall- und Krankenhausversorgung im Klinikverbund Aurich-Emden-Norden meldet sich nun erneut das Aktionsbündnis Krankenhaus Norden zu Wort. Sprecherin Anke Lohmann zeigte sich von der Reaktion des Landkreises und der Chefärzte nicht überrascht: „Die Verantwortung für die mangelhafte stationäre medizinische Versorgung von sich auf Außenstehende zu schieben, war zu erwarten und ist durchsichtig.“
Unabhängiger Sachverständiger soll Vorwürfe abklären
Das Aktionsbündnis hält weiterhin an dem Vorschlag fest, einen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen, um die Vorwürfe abklären zu lassen und Lösungen zu finden. „Die Notfallversorgung im Landkreis ist inzwischen selbst zum Notfall geworden“, so Co-Sprecher Knut Richter. Diejenigen, die dafür verantwortlich seien, würden die Probleme weder sehen wollen, geschweige denn lösen können, da sie Teil des Problems seien, was in den Stellungnahmen des Landrates und der politischen Spitzen in den Kreistagsfraktionen von SPD und CDU, die sich zudem hinter den Klinik-Chefärzten verstecken, zum Ausdruck komme. Gebraucht werde deshalb eine unabhängige Aufklärung der Vorwürfe. Man bedauere außerdem, dass sich Landrat Olaf Meinen und die Chefs der Kliniken nicht beziehungsweise zu wenig um die verschlechterten Arbeitsbedingungen ihrer Mitarbeitenden kümmern. Die dokumentierten Überlastungsanzeigen des Notfall-Pflegepersonals seien Fakten, ebenso die negativen Qualitätsbewertungen der Patienten und die unzulässigen Überstundenberge des auf den Stationen tätigen medizinische Personals, die nicht vom Tisch zu wischen seien.
Hinweisgeber müssen geschützt werden
Das Niedermachen der Menschen, die sich im Fall der UEK Aurich an die Öffentlichkeit gewendet haben, sei zudem illegal, so das Aktionsbündnis. Es weist in diesem Zusammenhang auf das bundesdeutsche Hinweisgeberschutzgesetz hin, welches am 2. Juli 2023 in Kraft getreten und in Verbindung mit dem Niedersächsischen Hinweisgebermeldestellengesetz (NHinMeldG) auch für den Landkreis Aurich und seine Kliniken gelte. Diese seien zur transparenten Einrichtung von internen und externen Meldekanälen verpflichtet. Auf den aktuellen Internetseiten des Landkreises und des Klinikverbundes sei das Hinweisgeberschutzgesetz unbekannt. Das Gesetz will „Whistleblower“ vor Repressalien schützen.